UG online gründen – sofort, einfach und schnell
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Mit Recht 24/7 kannst Du Deine UG schnell, einfach und online gründen lassen. Direkt vom Anwalt und ohne versteckte Kosten. Wir helfen Gründern seit 2003 dabei, mit ihrem Unternehmen rechtlich sicher und ohne Bürokratie zu starten.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine UG online zu gründen
UG (haftungsbeschränkt) online gründen – das Wichtigste in Kürze
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für eine Gesellschaft. UG ist dabei die Abkürzung für Unternehmergesellschaft. Oftmals wird diese auch als 1-Euro GmbH bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft handelt es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Es haftet immer die Gesellschaft mit ihrem „Kapital“ (deshalb auch Kapitalgesellschaft) und nicht der dahinter stehende Gesellschafter persönlich. Wie bei einer GmbH ist also die Haftung der Gesellschaft auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt.
Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Vorteile der Gründung einer Firma in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Haftungsminimierung: Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt
- im Gegensatz zur GmbH ist kein hohes Stammkapital erforderlich
- die Gründungskosten sind gering
Eine Gründung mit Recht 24/7 können Sie noch heute starten.
Welches Stammkapital ist erforderlich?
Beim erforderlichen Stammkapital für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bestehen gesetzlich keine Vorgaben. Man kann theoretisch also auch mit einem Euro gründen, weshalb diese Rechtsform auch oft als 1-Euro GmbH bezeichnet wird. In der Praxis beurkunden die allermeisten Notare aber erst ab einem Stammkapital von 500,00 Euro und wir raten deshalb auch zu mindestens diesem Betrag.
Grund hierfür ist, dass – nach Ansicht dieser Notare – bei einem Stammkapital von 1 Euro bereits mit der Gründung eine Insolvenzsituation vorliegt. Denn die Gesellschaft hat ja nach der Gründung diverse finanzielle Verpflichtungen. Wenn dann nur 1 Euro auf dem Konto liegt, kann man die offenen Forderungen gleich zu Beginn nicht mehr zahlen und müsste Insolvenz anmelden. Das trifft natürlich nicht bei Unternehmen zu, die gleich laufende Einnahmen haben und an sich gibt es für diese Praxis auch keine gesetzliche Grundlage.
Organe – wer macht was bei einer UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (haftungsbeschränkt) besteht aus den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Man kann eine UG (haftungsbeschränkt) problemlos auch ganz alleine gründen. Dann spricht man von einer Ein-Mann-Gesellschaft oder einer Ein-Mann-UG. Der Gründer ist dann sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer. Bei mehreren Beteiligten kann der Unternehmer frei wählen, wer Gesellschafter werden soll und wer Geschäftsführer.
Die Positionen kann man am besten mit einem Auto vergleichen: Die Gesellschafter sitzen hinten und ihnen gehört das Auto. Der Geschäftsführer sitzt am Steuer und lenkt. Wenn die Gesellschafter sagen, er muss zum Flughafen fahren, dann muss der Geschäftsführer das als Fahrer tun. Denn sie geben als Eigentümer den Takt vor.
Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll – was ist der Unterschied?
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann entweder mit einem Gesellschaftsvertrag oder einem Musterprotokoll gegründet werden. Der wesentliche Unterschied sind die Notarkosten bei diesen beiden Varianten: Die Notarkosten sind bei einem Gesellschaftsvertrag um ca. 500,00 Euro teurer. Viele Notare raten deshalb auch zu einem Gesellschaftsvertrag. Das lohnt sich aber nur dann, wenn man von dem Musterprotokoll abweichen möchte und dies auch tatsächlich ratsam ist. Beispiele hierfür sind:
- Gründungen mit mehr als drei Gesellschaftern
- individuelle Regelungen zu Vorkaufsrechten
- Gründungen mit mehr als einem Geschäftsführer
Wir erstellen die Gründungsunterlagen in jedem Falle so, dass die geringsten Notarkosten anfallen und stimmen alles direkt mit einem Notariat bei Ihnen vor Ort ab.
Wie läuft die Gründung ab?
Die Online-Gründung einer UG läuft bei uns so einfach wie möglich ab: In einem ersten Schritt übersendest Du uns alle Informationen online. Wir erstellen dann durch einen Anwalt alle erforderlichen Gründungsunterlagen individuell. Du erhältst also keine Formulare oder Bürokratie zum selbst ausfüllen, sondern wir kümmern uns um alles aus einer Hand. Nachdem Du alles durchgesehen hast, vereinbaren wir nach Deinen Wünschen einen Notartermin bei Dir vor Ort zur Beurkundung. Während der ganzen Gründung stehen Dir unsere Anwälte bei allen Fragen zur Gründung und allen rechtlichen Themen durchgehend zur Verfügung. Der Eintrag in das Handelsregister und Unternehmensregister wird ebenfalls durch uns vorbereitet.
Fragen und Antworten zur UG Gründung
Recht 24/7 gründet seit 2003 Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Sie schnell und professionell gründen.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Ihren Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Gründung erforderlichen Leistungen sind inklusive. Sie zahlen nichts extra für eine rechtliche „Gründungsberatung“ oder einen Geschäftsführervertrag. Sie erhalten eine Beratung vom Rechtsanwalt und nicht durch einen „Gründungsberater“ ohne rechtliche Qualifikation.
Ohne versteckte Kosten. Vergleichen Sie selbst.
Sie erhalten Ihre Gründungsunterlagen von einem Anwalt individuell erstellt in 24 h. Wenn es Ihnen eilig ist, können wir in diesem Zeitraum auch einen Notartermin vereinbaren. Die Gesellschaft ist nach der Beurkundung handlungsfähig als UG in Gründung.
Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 Euro
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 Euro
Die Notarkosten bei Verwendung einer individuellen Satzung liegen wie bei einer GmbH:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Eine „UG“ steht für Unternehmergesellschaft. Die richtige Firmierung ist dabei „UG (haftungsbeschränkt). Es handelt sich um eine so genannte Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Mit Gründung entsteht eine neue „juristische“ Person, die wie bei der GmbH die ganze Haftung des Unternehmers übernimmt.
Es haftet nur noch das Unternehmen – also die UG – und nicht mehr der Unternehmer. Für die UG gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes. Die UG bietet also wie eine GmbH wesentliche Haftungserleichterungen. Ein wesentlicher Vorteil besteht im Bereich der Insolvenz: hier haftet immer nur die Gesellschaft und nie der Unternehmer persönlich.
Die UG vereint dabei die Vorteile einer GmbH mit einer kostengünstigen Gründung.
Sie bekommen ca. 10 Tage nach der Eintragung in das Handelsregister einen Fragebogen des Finanzamts zugesendet. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer UG oder GmbH selbstverständlich umfassend. Hierzu beantworten wir auch alle Fragen zum Fragebogen des Finanzamts.
Ein Anwalt steht Ihnen auch hier wie bei allen Fragen Ihrer Gründung rund um die Uhr zur Verfügung. Einen ersten guten Überblick erhalten Sie auch hier.
Geht das nur bei der GmbH oder auch bei der Unternehmergesellschaft?
Eine so genannte Sachgründung ist zwar grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig. Hierzu ist ein Sachgründungsbericht und ein Einbringungsvertrag erforderlich. Zusätzlich braucht man ein Gutachten zum Wert des einzubringenden Gegenstandes (z.B. DEKRA Gutachten). Das Registergericht prüft dann diese so genannte Sachgründung individuell.
Aus Praxissicht ist es insoweit auszuschließen, dass eine Sachgründung schnell vollzogen werden kann. Meist vergehen für die oben genannten Schritte bis zur endgültigen Eintragung mehrere Wochen. Sachgründungen bieten wir aktuell aus diesen Gründen nicht an.
Eine Sachgründung ist zudem nur bei der GmbH und nicht bei der UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Warum kann ich kein altes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwenden, sondern muss dieses vollständig neu eröffnen?
Vor der Beurkundung besteht lediglich eine so genannte „Vorgründungsgesellschaft“. Weder eine solche Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen gehen nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft über.
Aus diesem Grunde scheidet die Fortführung eines vor Errichtung der Gesellschaft durch die Gründungsgesellschafter eingerichteten Bankkontos durch die Vorgesellschaft, bzw. die spätere Unternehmergesellschaft aus. Insoweit raten wir dringend davon ab das Konto vor dem Notartermin zu gründen.
Unsere Partner für eine Geschäftskontoeröffnung finden Sie hier: https://recht24-7.de/recht-24-7-partner/
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH werden nach den Grundsätzen der s.g. Kapitalgesellschaften versteuert. Es fallen die folgenden Steuern an:
– Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des Gewinns.
– Zusätzliche müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.
Diese Steuern liegen weit unter denjenigen, welche ein Selbständiger ansonsten normalerweise auf seine Gewinne zahlen muss. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Gewinne nicht voll ausbezahlt werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig und zusätzlich ein weiterer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf diese Steuer.
Nein. Das sind Sie im Regelfall nicht: Verfügt der Gesellschafter und Geschäftsführer über Beteiligung von 50% oder mehr, so geht man von einer so genannten beherrschenden Stellung innerhalb der Gesellschaft aus. Es fehlt also an einer „Abhängigkeit“ wie bei einem normalen Arbeitsvertrag und der Gesellschafter wird wie ein Selbständiger behandelt.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht deshalb nicht (Urteil hierzu: BSG Urt. v. 14. 12. 1999 – B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618, 619).
Nein, das Musterprotokoll lässt höchstens einen Geschäftsführer und drei Gesellschafter zu.
Bei zwei oder mehr Geschäftsführern erstellen wir für Dich eine individuelle Satzung. Bitte beachte, dass die Notarkosten bei der Beurkundung dabei um ca. 600 EURO steigen.
Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
Die Kosten für den Betrieb einer UG setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten
- Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der IHK/HWK
Bei einer UG mit einem Umsatz von 50.000,00 Euro liegen diese Kosten bei ca. 600,00 Euro pro Jahr. Ist deine UG aktiv und umsatzstark, steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung sowie der Gebührenordnung der IHK/HWK.
Kann ich diese Verträge nachträglich „haftungsbeschränken“ und aus meinem alten Unternehmen übernehmen?
Nein. Ein Übergang alter Verträge von der Einzelgesellschaft auf die UG (haftungsbeschränkt) ist nicht möglich: Die UG ist kein so genannter „Rechtsnachfolger“ und tritt nicht in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.
Grund der gesetzlichen Regelung: Der Vertragspartner soll gerade nicht durch den Haftungsschutz der UG überrascht werden. Denn er hat schließlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen und nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
An einem Beispiel verdeutlicht: Wenn das ginge könnte man bei Kreditverträgen eines Privatmannes einfach eine UG gründen und wäre dann selbst schuldenfrei.
Deine persönliche Haftung ist erst dann wirksam für alle Rechtsansprüche (und auch die private Insolvenz) ausgeschlossen, wenn die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen wurde.
Eine Gründung mit einem Gesellschafter im Ausland ist möglich. Es bestehen zwei Alternativen:
Alternative 1:
Du lässt bei einem Notar im Ausland beurkunden. Für diesen Notar benötigt man auf der Urkunde zusätzlich eine so genannte Apostille. Das ist eine Bestätigung durch eine Behörde, dass der Notar auch tatsächlich zugelassen ist. Diese Möglichkeit besteht in den meisten Ländern.
Eine Übersicht hierzu findest Du hier: https://www.dnoti.de
Alternative 2:
Alternativ ist auch eine Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen (=Botschaft) möglich.
Weitere Informationen findest Du unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
Wir helfen Dir gerne dabei die entsprechenden Unterlagen und Vollmachten für eine Beurkundung im Ausland zu erstellen.
Meine Bank will so einen Vertrag!
Bei der Gründung der Unternehmergesellschaft im s.g. vereinfachten Verfahren ersetzt das Musterprotokoll den Gesellschaftsvertrag. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
(1a) … Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung.
Bei dieser Gründung ist also ein Gesellschaftsvertrag nicht zulässig und nicht möglich. Falls Deine Bank oder das Finanzamt eine solche „Satzung“ oder „Gesellschaftervertrag“ fordern sollte, genügt es also, wenn Du das Musterprotokoll vorlegst.
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen UG Gründung benötigst.
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