Marke anmelden zum Festpreis2024-02-23T08:57:42+01:00

Marke anmelden zum Festpreis

  • Deutsche Marke oder EU-Marke
  • Anmeldung in 24 Stunden
  • Durch einen spezialisierten Anwalt
  • Komplettpaket – alle Leistungen enthalten
  • Deutsche Marke oder EU-Marke

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  • durch einen spezialisierten Anwalt

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Schnell und einfach zu Deiner Marke – alle Leistungen enthalten, keine versteckten Kosten

Wir übernehmen die Anmeldung Deiner Marke als Wortmarke (z.B. Schutz Deines Markennamens), Deiner Wortbildmarke (z.B. Schutz Deines Firmenlogos mit Firmennamen) oder Deiner Bildmarke (z.B. Schutz Deines Logos ohne Schriftzeichen).

Solltest Du Dir nicht sicher sein, welche Markenform – Wortmarke für Markenname, Wortbildmarke für Logo oder Bildmarke für graphische Darstellung – die richtige für Dein Vorgehen ist, beraten wir Dich gerne im Rahmen Deiner Markenanmeldung.

Alle Leistungen sind enthalten, vor allem eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (in unseren Business Paketen).

Deutsche Marke Deutsche Marke anmelden

Eine Markenanmeldung beim DPMA gilt nur in Deutschland. Wenn Du Dein Business nur in Deutschland betreibst und daher den Markenschutz nur für Deutschland benötigst, ist eine Deutsche Marke ausreichend.

 

Bearbeitung innerhalb 24h

zum Festpreis 139,00 EUR

mit Markenanmeldung beim DPMA

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anwaltliche Beratung

 

 

Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich DPMA Anmeldegebühr (Standardgebühr 290 € inkl. drei angemeldeter Klassen)

Bearbeitung innerhalb 24h

zum Festpreis 549,00 EUR

mit Markenanmeldung beim DPMA

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anwaltliche Beratung

Identitäts- UND Ähnlichkeitsrecherche 

 

Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich DPMA Anmeldegebühr (Standardgebühr 290 € inkl. drei angemeldeter Klassen)

EU-Marke  EU-Marke anmelden

Da heute regelmäßig auch mittelständige Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus tätig sind, stößt Du mit einer Anmeldung einer Deutschen Marke schnell an Deine Grenzen. Wenn die Marke gut positioniert wird, kann ein Mitbewerber im europäischen Ausland ggfs. die Expansion durch eine entsprechende eigene Markenanmeldung in seinem Land behindern. In dem Fall macht die Anmeldung einer EU-Marke auf alle Fälle Sinn.

 

Bearbeitung innerhalb 24h

zum Festpreis 239,00 EUR

mit Markenanmeldung beim EUIPO

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anwaltliche Beratung

 

 

Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich EUIPO Anmeldegebühr (Standardgebühr 850€ inkl. einer angemeldeten Klasse)

Bearbeitung innerhalb 24h

zum Festpreis 649,00 EUR

mit Markenanmeldung beim EUIPO

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anwaltliche Beratung

Identitäts- UND Ähnlichkeitsrecherche 

 

Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich EUIPO Anmeldegebühr (Standardgebühr 850€ inkl. einer angemeldeten Klasse)

Produktübersicht Markenanmeldung

EIN PREIS – alles inklusive – keine versteckten Kosten und keine Überraschungen – direkt vom spezialisierten Rechtsanwalt. Bitte lies hier: Warum eine Markenanmeldung ohne Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche keinen Sinn macht.

Vollständige und lückenfreie Ähnlichkeits – und Identitätsrecherche (nur mit Business Paketen)

  • Identitätsrecherche UND Ähnlichkeitsrecherche INKLUSIVE

  • In allen Datenbanken der Markenregister, u.a. DPMA, EUIPO & WIPO (Madrid)

  • Umfassender Recherche Report, erstellt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

  • spezielle führende Recherche-Software, die eine genaue computergestützte Markenrecherche ermöglicht (mit der Software des Marktführers CORSEARCH)

  • Firmennamen-Identitätsrecherche

Umfassende anwaltliche Beratung

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit

  • Umfassende Beratung zur Marke durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

  • Überwachung der Fristen und Verlängerung der Schutzdauer der Marke

  • Inklusive 60 Tage kostenloser Markenüberwachung

Vollständige Erstellung aller Unterlagen zur Markenanmeldung und Abwicklung mit dem DPMA und EUIPO

  • Erstellung Waren und Dienstleistungsverzeichnis

  • Anmeldung der Marke beim DPMA bzw. EUIPO

  • gesamte Kommunikation mit dem Markenamt

  • Prüfung und Übermittlung der Markenurkunde

  • Eingetragener Vertreter beim Markenamt

  • Vertreter für Amazon Markenregistrierung

Expressanmeldung & Verträge

  • Expressanmeldung inklusive: In 24 h alle Unterlagen zu Deiner Marke erhalten

  • Recht 24/7 Vertragsbox mit allen wichtigen Verträgen für Dein Unternehmen

  • 5% Rabatt auf alle Recht 24/7 Anwalts- und Beratungsprodukte (lebenslang)

  • Zugang zum Recht 24/7 Mandantenportal mit vielen Rabatten und Partnerangeboten für Dein Business

Verifizierte TrustedShops Kundenbewertungen

So einfach geht es

1. Online bestellen

Du bestellst online – einfach und bequem – Deine Markenanmeldung, Deutsche Marke oder EU-Marke.

D.h. Recht 24/7 übernimmt die Anmeldung Deiner Marke mit den notwendigen Markenrecherchen und Überprüfungen für Dich.

Das Ganze online, unkompliziert und schnell.

2. Angaben übermitteln

Nach der Bestellung erhältst Du Zugriff auf unser Online-Formular, mit dem Du uns alle Angaben zur Marke (Markenname, Logo etc.), Anmelderdaten und die Angaben zum Markenschutz übermitteln kannst.

Du kannst auch alle Deine Fragen zur Markenanmeldung mit diesen Angaben mitschicken. Die Fragen beantworten wir im Rahmen der Bearbeitung Deiner Markenanmeldung.

Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, sicher und absolut vertraulich.

3. Prüfung und weiteres Vorgehen

Wir melden uns bei Dir innerhalb von 24h mit den Ergebnissen der Markenrecherchen und Überprüfungen Deiner Marke und zeigen Dir die nächsten Schritte im Markenanmeldeprozess auf.

Solltest Du im Vorfeld Rückfragen haben, zögere nicht diese an marke@recht24-7.de zu senden.

Recht 24/7 ist bekannt aus

Recht 24/7 in den Medien

User Stories unserer Markenanmelder

Diadem Europe Services GmbH

“Recht 24/7 war bei der GmbH Gründung sehr hilfreich bzgl. der Erstellung und Absprache aller notwendigen Dokumente wie Satzung, Handelsregisteranmeldung und Gesellschafterliste.

Recht 24/7 hat uns top begleitet und beraten, obwohl es sich nicht um den Standardablauf bei einer GmbH-Gründung handelte. Es sind hier keine Fragen offen geblieben.”

Christian Singer
www.diademsports.eu

Elenita Cafe

“Recht 24/7 hat mich bei der Registrierung meiner Wort-/ Bildmarke Elenita Café sehr kompetent unterstützt.

Alle meine Fragen wurden innerhalb von 24 Stunden ausführlich und kompetent beantwortet und die Markenregistrierung war schnell abgeschlossen. Vielen Dank für die professionelle Unterstützung!”

Hergen Ising
www.elenita-cafe.com

Black Label Coffee

“Zunächst möchte ich ein großes Dankeschön aussprechen für den super Support und die schnelle Reaktionszeit von Recht 24/7.

Wir haben zu Beginn die Gründungsdokumente bei Recht 24/7 anfertigen lassen, die tadellos vom Notar akzeptiert wurden ohne Aufwand unserer Seite. Im weiteren Verlauf kamen wir immer wieder bei Rechtsfragen auf sie zu und uns wurde immer schnell und unkompliziert geholfen.”

Johannes Adler
www.black-label-coffee.de

Signum Label Marketing UG

“Recht 24/7 hat uns bei einer UG-Gründung geholfen und die Zusammenarbeit mit Ihnen war hervorragend. Nicht nur, weil sie ihrem Namen gerecht werden, sondern auch, weil Sie Schritt für Schritt alles mit einem durcharbeiten. Wir haben uns sehr sicher in den Händen von Recht 24/7 gefühlt.

Recht 24/7 hat uns geholfen, stressfrei unser Start-Up zu gründen.”

Ahmed Sassi
www.ihr-private-label.de

Jellies

“Gerade in Zeiten der Digitalisierung kommen immer mehr Fashion Brands durch soziale Netzwerke auf den Markt. Hierdurch wird es mittlerweile extrem schwierig seine Wort-/Bildmarke ohne weitere Probleme zu schützen.

Recht 24/7 hat eine Identitätsrecherche und eine Ähnlichkeitsrecherche für unsere Marke durchgeführt und uns somit Gefahren aber auch Chancen aufgezeigt. Die Anmeldung erfolgte ohne Probleme schnell und effizient.”

Dominic Fritz
www.jellieswear.com

Di-Lara

“Wir haben durch Recht 24/7 eine einfache und kompetente Lösung zu unserer EU-Markenanmeldung gefunden.

Wir möchten insbesondere die schnellen Rückmeldungen des Recht 24/7 Teams zu Fragen und Herausforderungen während der Recherche und Anmeldephase unserer EU-Marke hervorheben.”

Martin Freundel
www.Di-Lara.de

Holzspielzeug Pfeiffer

“Seit 20 Jahren sind wir als Familienbetrieb dabei und haben nun den Schritt zur Markenanmeldung gewagt. Mit der Anmeldung einer Marke schützen wir die Produkte und Dienstleistungen unseres Unternehmens mit unserem Namen.

Die Eröffnung unseres Amazon Store war einer unser Hauptgründe für unsere Markenanmeldung.”

Anne-Marie Pfeiffer
www.holzspielzeug-pfeiffer.de

TierparadiesFB

“Recht 24/7 hat uns enorm bei der Markenanmeldung beim europäischen Markenamt (EUIPO) geholfen. Als besonders junges Unternehmen waren wir auf der Suche nach einem kostengünstigen und zugleich erfahrenen und verlässlichem Partner. Daher sind wir bei Recht 24/7 gelandet.

Die Zusammenarbeit hat sich als sehr hilfreich und freundlich erwiesen.”

Florian Benninger
www.tierparadiesfb.de

Dein Dorfleben

“Als Start-Up suchten wir früh nach einem kompetenten Partner mit fairem Preis-/Leistungsverhältnis um unsere Online-Erlebnis-Plattform rechtssicher zu gestalten. Dabei sind wir auf Rech24/7 gestoßen.

Eine kompetente Beratung und Unterstützung in unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen rund um das Anbieten und Vertreiben von Erlebnissen und Produkten im Internet war seit der ersten Minute an gegeben.”

Florian Berger
www.deindorfleben.de

Flugsimulator Dresden

“Das Recht 24/7 Team hat für uns alle notwendigen Dokumente zur UG Gründung erstellt. Unsere Fragen zur Gründung wurden sehr ausführlich beantwortet und wir haben alle Informationen zur Gründung erhalten.

Vielen Dank für die sehr netten Kontakte während unserer UG Gründungsphase.”

Dr. Jörg Hänsel
www.flightsimulations-dresden.de

Schmiedeberger

“Als Coach benötige ich individuelle Rechtstexte die zu meiner Arbeit und meinen Angeboten passen. Recht 24/7 hat mir maßgeschneiderte Rechtstexte erstellt, mit welchen ich sehr zufrieden bin.

Die Rechtstexte sind individuell für mich erstellt worden. Hier hat man sich die Zeit genommen mich anzuhören und wirklich passende Texte zu erstellen. 5 Sterne – ich kann Recht 24/7 jedem empfehlen!”

Stefanie Schmiedeberg
www.lebensdreieck.de

Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine Marke anmelden zu lassen

Direkt zum Anwalt

Wir wurden vor über 21 Jahren gegründet und sind nicht irgendeine Anwaltskanzlei.

Über unsere Online-Plattform erhalten Sie direkte, unvermittelte Rechtsberatung aus einer vertrauenswürdigen Quelle.

Qualität und Schnelligkeit

Recht „24/7“ steht für eine zuverlässige Bearbeitung aller Rechtsangelegenheiten in 24 Stunden.

Wir bieten faire Preise!

Guter und schneller rechtlicher Service muss kein Vermögen kosten. Bei unseren Festpreisen erlebst Du keine bösen Überraschungen.

Zufriedenheits-Garantie

Seit mehr als zwei Jahrzehnten steht das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Mandanten für uns an erster Stelle.

Dies wird durch unsere Bewertungen und Auszeichnungen deutlich.

Verantwortlichkeit

Wir haften für unsere Beratung. Bei der HDI Versicherung sind wir für Schäden von bis zu 2.500.000,00 EURO versichert.

Wir liefern klare Ergebnisse

Du erhältst eindeutigen Rat. „Anwalt geht auch einfach“ – das gilt auch für unsere Sprache und unsere Empfehlungen an Mandanten.

Marke anmelden – alle wichtigen Praxisinfos im Überblick

Eine Marke anmelden mag einfach erscheinen, aber es gibt viele wichtige Punkte, die zu beachten sind. Wichtig in der Praxis ist vor allem: Die Markenämter führen keine Recherchen nach älteren Marken oder Firmennamen durch, so dass es möglich ist, unwissentlich gegen eine bestehende Marke zu verstoßen. Weiterhin ist Deine Markenanmeldung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne zeitliche Begrenzung noch gerichtlich angreifbar. Das bedeutet, dass man bei einer nicht fachmännisch durchgeführten Markenanmeldung mit kostspieligen Abmahnungen mit einem Mindestgegenstandswert von 50.000 EUR rechnen kann.

Es ist deshalb ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der durch das Verfahren führt und sicherstellt, dass alle erforderlichen Schritte unternommen wurden. Mit seinem Fachwissen und seiner Kenntnis des Rechts des geistigen Eigentums kann er helfen, Deine Rechte zu schützen und dafür sorgen, dass Deine Markenanmeldung so reibungslos wie möglich abläuft.

Marke eintragen lassen: Geld sparen mit eigener Anmeldung?

Eine Markenanmeldung selbst einzureichen kann ein verlockender Weg sein, um Geld zu sparen. Wichtig ist aber: Die Ablehnungsquote für private Anmeldungen ist viel höher ist als für solche, die von professionellen Markenanwälten eingereicht werden. Das bedeutet, dass Du nicht nur Deine Zeit und Mühe verschwendet , sondern auch die Anmeldegebühren ohne jegliche Entschädigung verloren hast.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und auch das Europäische Patentamt EUIPO prüft nicht, ob einer Anmeldung ältere Marken- oder Firmenrechte entgegenstehen, so dass es an Dir liegt, sicherzustellen, dass Deine geplante Marke nicht gegen bestehende Rechte verstößt. Außerdem versäumen es viele private Anmelder, alle erforderlichen amtlichen Gebühren zu entrichten, was dazu führt, dass ihre Anmeldungen zurückgewiesen werden.

Vor allem ist für eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche eine spezielle Software erforderlich, die dem Laien gar nicht zur Verfügung steht:

Markenanmeldung: Recherche ist sehr wichtig!

Es ist wichtig, vor der Anmeldung einer Marke Nachforschungen anzustellen, um die damit verbundenen Risiken zu verringern. Mit einer Markenidentitätsrecherche und einer Firmennamenidentitätsrecherche kann festgestellt werden, ob in der gleichen Branche bereits eine identische Marke oder ein identischer Firmenname existiert, der der Markenanmeldung im Wege stehen könnte. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies nicht nach Eingang deiner Markenanmeldung. Eine Recherche im Vorfeld kann Zeit und Geld sparen, denn sie verhindert, dass du in eine Marke investierst, die gelöscht werden muss oder einen kostspieligen Markenkonflikt verursacht.

Nur bei Durchführung einer professionellen Recherche kann sichergestellt werden, dass die Anmeldung eine höhere Erfolgschance hat. Es ist auch wichtig, mögliche Konflikte mit bestehenden Marken oder Firmennamen zu berücksichtigen, da dies später zu rechtlichen Problemen führen könnte.

Marke anmelden online – das bringt eine Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen, das seine Marke und Identität schützen möchte und damit einen Mehrwert für sein Unternehmen schaffen will. Eine Markenanmeldung schützt das Logo, den Produktnamen oder den Firmennamen rechtlich vor Verlust, Wertminderung oder Missbrauch. Das bedeutet: Du kannst rechtlich gegen jeden vorgehen, der versucht, deine Marke unerlaubt zu verwenden. So können teure Rechtsstreitigkeiten, immense Folgekosten und Identitätsverluste vermieden werden.

Neben dem rechtlichen Schutz, den eine Markenanmeldung bietet, dient sie auch dazu, Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Sie hilft den Kunden, deiner Marke zu erkennen und schafft Vertrauen in die Qualität deiner Produkte oder Dienstleistungen. Vor allem steigert die Eintragung einer Marke aber auch den Wert deines Unternehmens, da sie potenziellen Investoren Vertrauen in die langfristigen Aussichten deines Unternehmens vermittelt.

Markenregistrierung: Zulässige Marken

Die Eintragung einer Marke ist eine echte Möglichkeit, die einzigartige Identität eines Produkts oder einer Dienstleistung zu schützen. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte von denen ihrer Konkurrenten zu unterscheiden, und trägt dazu bei, dass die Kunden sie leicht identifizieren können.

Regelfall ist die Eintragung der Marke als Wort- oder Bildmarke oder direkt als Wort-/Bildmarke.

Aber nicht jeder Begriff ist eintragungsfähig und zulässig: Zahlen, Buchstaben, Grafiken, Farben und Formen können als Marken eingetragen werden. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine neue und völlig einzigartige Farbe für sein Produkt entwickelt hat, kann es diese Farbe als Marke eintragen lassen. Ebenso können spezielle Flaschen für Getränke oder besondere Verpackungsmaterialien mit Formmarken geschützt werden. Möglich sind auch Klangmarken, mit denen Unternehmen Melodien als Marken eintragen lassen können, damit sie von Konkurrenten nicht kopiert werden können.

Nicht eintragungsfähige Anmeldung einer Marke: Fehlende Unterscheidungskraft

UnterscheidungkraftBei der Wahl eines Markennamens ist die Unterscheidungskraft entscheidend. Gattungsbegriffe wie „Bürostuhl“ oder „Nudeln“ eignen sich nicht als Markenname, da sie nicht die erforderliche Unterscheidungskraft besitzen, um markenrechtlich geschützt zu werden. Auch sehr allgemeine Begriffe wie „schnell“ oder „günstig“, die zwar oft in der Werbung verwendet werden, haben nicht genug Unterscheidungskraft, um als Marke geschützt zu werden.

Damit ein Markenname rechtlich geschützt werden kann, muss er also Unterscheidungskraft haben. Das bedeutet, dass der Name einzigartig sein muss und anderen bestehenden Namen in derselben Branche nicht zu ähnlich sein darf. Außerdem sollten keine generischen Begriffe verwendet werden, die sich auf jedes beliebige Produkt in der betreffenden Kategorie beziehen könnten. Indem du sicherstellst, dass dein gewählter Name für deine Marke ausreichend unterscheidungskräftig ist, kann dein Unternehmen seine Markenidentität schützen und sicherstellen, dass deine Kunden genau wissen, bei wem sie kaufen.

Irreführende Bezeichnungen

Irreführende Bezeichnungen sind ein häufiges Problem auf dem Verbrauchermarkt. Diese Bezeichnungen werden verwendet, um den Verbrauchern vorzugaukeln, dass ein Produkt von höherer Qualität oder Herkunft ist, als es tatsächlich ist. So suggeriert beispielsweise der Markenname „Sachsenbräu“, dass das Produkt aus Sachsen stammt, während es in Wirklichkeit im Saarland hergestellt wird. Diese Art der irreführenden Kennzeichnung kann sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen äußerst schädlich sein. Die Verbraucher können ein Produkt unter falschem Vorwand kaufen, während die Unternehmen unter Umsatzeinbußen aufgrund ihrer irreführenden Markenkennzeichnung leiden können.

Um die Verbraucher davor zu schützen, müssen sich Unternehmen auch bei der Markenanmeldung an strenge Richtlinien halten, wenn sie Markennamen durchführen. Darüber hinaus muss das Unternehmen sicherstellen, dass alle Behauptungen über die Marke zutreffend und in keiner Weise irreführend sind.

Freihaltebedürfnisse und Gattungsbezeichnungen

Der Begriff der freien Verwendung und der Gattungsbegriffe ist ein entscheidender Bestandteil des Markenschutzes. Bestandteile wie Gattungsbegriffe und Kategorien sollen nicht durch ein einzelnes Unternehmen monopolisiert werden. Diese Bestandteile beziehen sich in der Regel auf ganze Gruppen von Waren, so dass sie von jedermann frei verwendet werden können.

Ob ein Freihaltebedürfnis vorliegt entscheidet das Markenamt im Einzelfall: So wurden beispielsweise die Anmeldungen der Wortmarken „WM 2016“ und „Diesel“ wegen ihres generischen Charakters und der möglichen Beeinträchtigung der freien Verwendung durch Wettbewerber zurückgewiesen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Entscheidungen von Fall zu Fall getroffen werden. Daher ist es immer am besten, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, bevor man versucht, eine Marke zu registrieren.

Nicht eintragungsfähig: Markenname schon vergeben

Bei der Wahl eines Markennamens ist außerdem es wichtig, sicherzustellen, dass der gewünschte Firmenname noch verfügbar ist. Dazu sollte man alle verfügbaren Markenregister aus seinem Geschäftsgebiet konsultieren und herausfinden, ob ähnliche oder gleiche Namen bereits unter Markenschutz stehen. Ebenso ist auch die Abfrage des Handelsregisters wichtig, da dort Unternehmen eingetragen sein können, ohne dass sie bereits Markenschutz beantragt haben. Um Konflikte zu vermeiden, sollte man entweder einen anderen Namen wählen oder ihn vor der Konkurrenz als Marke anmelden.

Wie oben gesagt: Das Markenamt prüft die neu beantragte Marke nicht – deshalb kann es ohne Markenrecherchen vorab schnell zu einer Verletzung von bestehenden Marken kommen. Die Folge ist eine Abmahnung oder ein Widerspruch durch die bereits vergebene Marke, wenn der Inhaber von der neuen Eintragung erfährt. Das passiert bei professionell geführten Unternehmen durch eine Markenüberwachung.

Marke anmelden: Die Nizzaklassen

Die Nizzaer Klassifikation ist das von den Patentämtern verwendete System zur Einteilung und Katalogisierung von Markenanmeldungen. Sie besteht aus 45 Klassen, die in 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen unterteilt sind. Dieses Klassifizierungssystem wird verwendet, um die Art der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, für die eine Marke gilt, und erleichtert den Unternehmen den Schutz ihres geistigen Eigentums.

Bei der Anmeldung einer Marke beim DPMA oder EUIPO können zusätzlich zu den Grundgebühren für die Anmeldung Klassengebühren anfallen. Beim DPMA sind drei Klassen in der Grundgebühr enthalten, ab der vierten Klasse wird für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben. Die Grundgebühr für die Markenanmeldung beträgt beim EUIPO 850,00 Euro. In diesem Preis ist die Eintragung einer Klasse enthalten.

Markenanmeldungen ohne Markenrecherche?

Markenanmeldungen werden aus wirtschaftlichen Erwägungen ohne Markenrecherche durchgeführt. Eine einfache Recherche nach identischen Zeichen kann jeder im Internet durchführen, und das Markenregister des DPMA ist für jedermann zugänglich. Viel schwieriger wird es jedoch bei der Suche nach ähnlichen Marken, Firmeneinträgen im Handelsregister und durch bloße Benutzung erworbenen Zeichen, wie z.B. Werktiteln. Für den Laien ist es nicht möglich, die Kollisionsgefahr einzuschätzen, vor allem dann wenn ältere Marken für andere Waren und Dienstleistungen eingetragen sind als in der eigenen Markenanmeldung vorgesehen.

Eine professionelle Markenrecherche ist notwendig, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung zu erkennen. Eine Kollision kann zwischen Waren auf der einen und Dienstleistungen auf der anderen Seite auftreten; zum Beispiel zwischen „Bekleidung“ (Klasse 25) einerseits und „Einzelhandelsdienstleistungen mit Bekleidung“ (Klasse 35) andererseits. Daher ist es wichtig, vor der Einreichung einer Anmeldung eine gründliche Recherche durchzuführen, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Beanstandung einer Markenanmeldung

Wenn eine Markenanmeldung vom Markenamt wegen absoluter Eintragungshindernisse, wie z. B. mangelnder Unterscheidungskraft, zurückgewiesen wird, ist es für den Anmelder wichtig, die Argumente des Amtes sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen ist es von Vorteil, einen Einspruch einzulegen, um die Entscheidung anzufechten. Einsprüche haben oft auch bei einer späteren gerichtlichen Eskalation Aussicht auf Erfolg.

Wenn Sie eine Marke anmelden, ist es deshalb auch aus diesem Grunde wichtig, sich durch einen erfahrenen Anwalt zu vertreten zu lassen, der beraten kann, wie man am besten auf einen Einspruch des Markenamts reagiert. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, festzustellen, ob es rechtliche Gründe gibt, einen Einspruch anzufechten und gegebenenfalls eine Einspruchserklärung einzureichen. Ein Vorgehen gegen Einwände kann dazu beitragen, die Rechte eines Markenanmelders zu schützen und sicherzustellen, dass seine Anmeldung dann doch noch Chancen auf eine Eintragung hat.

Jetzt Deine Marke schützen lassen

Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen Markenanmeldung benötigst.

Deutsche Marke Deutsche Marke anmelden

Bearbeitung innerhalb 24h

zum Festpreis 139,00 EUR

mit Markenanmeldung beim DPMA

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Anwaltliche Beratung

 

 

Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich DPMA Anmeldegebühr (Standardgebühr 290 € inkl. drei angemeldeter Klassen)

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EU-Marke  EU-Marke anmelden

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Nettopreis, exkl. MwSt. zusätzlich EUIPO Anmeldegebühr (Standardgebühr 850€ inkl. einer angemeldeten Klasse)

Fragen und Antworten zur Anmeldung einer Marke mit Recht 24/7

Warum eine Marke mit Recht 24/7 anmelden?2021-09-30T14:17:10+02:00

Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir stellen sicher, dass Ihre Marke schnell und professionell von einem Anwalt recherchiert und angemeldet wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege. Wir sind unter den Top-Kanzleien für Markenanmeldungen in Deutschland.

Wie lange dauert meine Markenanmeldung?2021-09-30T14:17:04+02:00

Wir erstellen Ihre Markenanmeldung innerhalb von 24 Stunden, nachdem uns alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Marke, zum gewünschten Markenschutz und den Anmelderdaten vorliegen.

Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt ein. Die Bearbeitung beim Markenamt bis zur Veröffentlichung der Marke im Markenregister dauert i.d.R. bis zu 4 Monate.

Was prüft das Markenamt?2021-11-10T10:43:16+01:00

 

Für die Anmeldung einer Marke ist ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Das DPMA prüft zunächst, ob alle formalen Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die amtlichen Gebühren bezahlt sind. Darüber hinaus prüft das Amt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese bestehen beispielsweise bei Marken, die:

  • eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen
  • ein Hoheitszeichen enthalten
  • gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Bestehen keine Schutzhindernisse und verläuft die Formalprüfung positiv, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Der gesamte Vorgang ist komplex und erfordert eine kompetente Korrespondenz mit dem Markenamt. Im Rahmen unseres Produkts „Markenanmeldung“ übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte – von einer ausführlichen Markenrecherche bis hin zur sofortigen Anmeldung.

In welchem Land gilt der Markenschutz?2021-11-10T10:44:38+01:00

Der Markenschutz gilt in den Ländern, für die die Marke angemeldet wurde.

Für eine deutsche Marke gilt der Schutzraum Deutschland, für eine EU-Marke gilt der Markenschutz EU weit, d.h. in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.

Wann erhalte ich meine Markenurkunde?2021-09-30T14:16:48+02:00

Sie erhalten Ihre Markenurkunde von uns, nachdem das Markenamt Ihre Marke im Markenregister eingetragen und veröffentlich hat. Bei Anmeldung einer deutschen Marke erhalten Sie die Markenurkunde in Papierform, bei Anmeldung einer EU Marke erhalten Sie die Markenurkunde in digitaler Form (PDF Datei), da das EUIPO (europ. Markenamt) nur dieses Format bereitstellt.

Was bedeuten die Anzahl der Klassen bei einer Anmeldung und die damit verbundenen Amtsgebühren?2021-09-30T14:16:42+02:00

Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.

Die Amtsgebühren (diese sind nach Durchführung der Anmeldung an das Markenamt zu entrichten) einer Anmeldung sind abhängig von der Anzahl der angemeldeten Klassen und belaufen sich:

Beim DPMA für die Anmeldung einer deutschen Marke:

  • 290,00 € für die DPMA Standardanmeldegebühr mit bis zu drei Klassen
  • für jede weitere Klasse 100,00 € Amtsgebühr

Beim EUIPO (EU-Markenamt) für die Anmeldung einer EU-Marke:

  • Standardanmeldegebühr mit einer Klasse: 850 €
  • zweite Klasse 50 € zusätzliche Amtsgebühr
  • jede weitere Klasse 150 € zusätzliche Amtsgebühr
Ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit den Nizza-Klassen notwendig?2021-11-10T10:45:25+01:00

Marken werden nicht pauschal eingetragen. Vielmehr muss aufgelistet werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung, die ohne ein solches Verzeichnis unvollständig ist.

Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in (Nizza-) Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.

Diese Markenklassifikation ist mit einer international einheitlichen Systematik, der „Klassifikation von Nizza“, in 45 Klassen eingeteilt.

Fungiert Recht 24/7 als Vertreter meiner Markenanmeldung?2021-09-30T14:16:28+02:00

Ja, bei einer Markenanmeldung über Recht 24/7 ist die Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vertreter für Ihre Markenanmeldung. Wir übernehmen die Anmeldeprozedur, klären Rückfragen des Markenamtes und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Markenamt.

Wenn Sie als Anmelder keinen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Niederlassung haben, müssen sich zwingend von einem im Inland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen (§ 96 Abs. 1 MarkenG). Dies ist mit einer Markenanmeldung durch Recht 24/7 gewährleistet.

Welches ist die richtige Markenform für meine Marke?2021-11-10T10:43:55+01:00

Es gibt drei Markenarten: Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.

Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen des vom Markenamt verwendeten Zeichensatzes bestehen. Der Schutzumfang der Marke bezieht sich hier auf die Zeichenabfolge des Wortes und umfasst in der Regel alle üblichen Schreibweisen.

Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).

Wort-/Bildmarken sind, wie der Name schon sagt, eine Kombination aus beidem. Sie bestehen aus Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch besonders gestaltet sind. Klassisches Beispiel hierfür ist ein Logo mit Schriftzug oder eine besondere Schreibweise. Hier erstreckt sich der Schutz auf die Kombination dieser Darstellung.

Wir beraten Sie gerne, welche Markenform die beste Option für Ihre Markenanmeldung darstellt.

Was kostet die Recht 24/7 Markenüberwachung?2021-10-29T09:34:19+02:00

Die Überwachung Ihrer Marke mit allen oben dargestellten Leistungen kostet monatlich 29,90 EURO.

Welche Markenregister werden überwacht?2021-10-29T09:34:50+02:00

Es werden alle Datenbanken der Markenregister DPMA, EUIPO, USPTO & WIPO (Madrid) nach identischen oder ähnlichen Marken durchsucht.

Was passiert, wenn eine Markenkollision festgestellt wird?2022-12-30T10:56:39+01:00

Ergibt der Recherchereport der Markenüberwachung eine Kollision, melden wir uns bei Dir. Wir beraten Dich, was das beste Vorgehen ist, um gegen einen Plagiator rechtlich vorzugehen.

Wieso macht es einen Unterschied für den Markenschutz ob ich Hersteller oder Händler der Waren bin?2022-12-30T10:53:59+01:00

Bist Du (Quasi-) Hersteller einer Ware so bedarf es des jeweiligen Warenschutzes. Der Warenschutz umfasst automatisch auch den Schutz der damit einhergehenden Einzelhandelsdienstleistungen.

Bist Du Händler einer Ware, so bedarf es gerade nicht des Warenschutzes sondern des Schutzes der jeweiligen Einzelhandelsdienstleistung.

Werden Inhaber ähnlicher oder identischer Marken über meine Anmeldung unterrichtet?2022-12-30T10:53:14+01:00

Wenn Inhaber ähnlicher oder identischer Marken eine Markenüberwachung aufgesetzt haben, erhalten diese eine Benachrichtigung über Deine Anmeldung.

Wenn eine Verwechslungsfähigkeit behauptet wird, kann Widerspruch gegen Deine Anmeldung einlegt werden. Daher raten wir nach Registrierung Deiner Marke auch zum Einrichten einer Markenüberwachung.

Was ist der Unterschied zwischen dem Recht 24/7 BASIC und BUSINESS Markenanmelde-Modell?2022-11-16T06:51:46+01:00

Das BASIC Modell enthält die Überprüfung der Schutzfähigkeit der Marke und deren Anmeldung.

Nur mit dem BUSINESS Modell ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche enthalten, die vor Anmeldung der Marke durchgeführt wird.

Brauche ich zwingend eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche?2022-11-16T06:51:46+01:00

Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich.

Daher raten wir dazu, vor Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, welche in unserem BUSINESS Modell enthalten ist.

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