Es geht um Milliarden, um Verträge aus einer historischen Ausnahmesituation – und um eine Frage, die den Bund noch Jahre nach der Corona-Pandemie beschäftigt: Muss der Staat Unternehmen für Masken bezahlen, die er am Ende nicht oder nicht wie vereinbart abgenommen hat?
Am 15. Dezember 2026 will der Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen in mehreren Verfahren rund um die großen Maskenkäufe des Bundes verkünden. Die Urteile könnten weit über die konkret verhandelten Fälle hinaus Bedeutung haben. Denn zahlreiche weitere Streitigkeiten hängen an ähnlichen Fragen.
Für den Bund steht damit viel Geld auf dem Spiel. Gleichzeitig deutete sich bei der Verhandlung in Karlsruhe an, dass die bislang für den Staat ungünstige Entwicklung keineswegs festgeschrieben ist.
Als Deutschland plötzlich Milliarden Masken brauchte
Um die heutigen Auseinandersetzungen zu verstehen, muss man zurück in den März 2020.
Die Corona-Pandemie hatte Deutschland erreicht, Schutzmasken waren knapp und insbesondere Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen benötigten dringend Material. In dieser Situation entschied sich das damals von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium für ein ungewöhnlich weit geöffnetes Beschaffungsmodell.
Unternehmen konnten Masken zu vorher festgelegten Bedingungen anbieten. Wer die Konditionen akzeptierte, konnte grundsätzlich einen Vertrag mit dem Bund schließen. Für FFP2-Masken waren 4,50 Euro pro Stück vorgesehen, für OP-Masken 60 Cent.
Eine feste Obergrenze für die Gesamtmenge gab es nach den dargestellten Bedingungen nicht. Das Ziel war damals offensichtlich: In möglichst kurzer Zeit sollten sehr große Mengen verfügbar werden.
Insgesamt gab der Bund für die Maskenbeschaffung rund 5,9 Milliarden Euro aus.
Was in der akuten Krise schnell funktionieren sollte, entwickelte sich anschließend jedoch zu einem gewaltigen Streitkomplex.
Millionen Masken wurden nicht akzeptiert
Der Bund nahm einen Teil der angebotenen beziehungsweise gelieferten Masken nicht ab. Als Gründe spielten unter anderem verspätete Lieferungen sowie behauptete Qualitätsmängel eine Rolle.
Für die betroffenen Unternehmen ging es teilweise um enorme Summen. Sie hatten sich auf die staatlichen Bestellungen eingestellt und verlangten anschließend die vereinbarte Bezahlung. Zahlreiche Verfahren landeten vor Gericht.
Insgesamt stehen Forderungen von mehr als zwei Milliarden Euro im Raum. Nun beschäftigen einige ausgewählte Fälle den Bundesgerichtshof. Sie sollen wichtige Grundfragen klären, die auch für weitere Verfahren relevant sein können.
In drei der vor dem BGH behandelten Fälle verlangen Unternehmen zusätzliches Geld. In einem weiteren Fall fordert der Bund möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurück.
Köln stärkte die Lieferanten – doch der BGH stellt Fragen
Für den Bund lief es vor dem Oberlandesgericht Köln zunächst schlecht. Dort erhielten die Lieferanten in den vier nun beim BGH behandelten Fällen überwiegend Recht.
Ein entscheidender Punkt war die Frage, wie wichtig die vereinbarten Liefertermine tatsächlich waren.
Nach der bisherigen Beurteilung aus Köln durfte der Bund nicht ohne Weiteres aus den Verträgen aussteigen, ohne den Unternehmen zuvor noch die Möglichkeit zu geben, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die exakte Einhaltung des ursprünglich genannten Liefertermins wurde dabei nicht als ausschlaggebend angesehen.
Genau an diesem Punkt äußerte der Bundesgerichtshof nun Zweifel.
Der Vorsitzende Richter Ralph Bünger sagte während der Verhandlung: „Eine fristgerechte und mangelfreie Lieferung könnte wesentlich gewesen sein“.
Dahinter steckt ein nachvollziehbarer Gedanke: Im Frühjahr 2020 wurden die Masken nicht für einen langfristigen Vorrat unter normalen Marktbedingungen gekauft. Sie sollten möglichst schnell bei medizinischen Einrichtungen ankommen. Wenn der konkrete Zeitpunkt der Lieferung für dieses System entscheidend war, könnte eine verspätete Lieferung anders zu bewerten sein als bei einem gewöhnlichen Einkauf.
Eine endgültige Festlegung ist das allerdings noch nicht. Bünger betonte ausdrücklich, die Einschätzung sei noch „im Fluss“.
Waren die Masken überhaupt mangelhaft?
Selbst die Entscheidung über die Bedeutung der Liefertermine wird den gesamten Maskenstreit nicht automatisch beenden.
Eine weitere zentrale Frage betrifft die Qualität der Ware. Der Bund hatte bei einem Teil der Masken Mängel beanstandet. Ob diese Beanstandungen tatsächlich berechtigt waren, wurde in den bisherigen Entscheidungen jedoch nicht in jedem entscheidenden Punkt abschließend geprüft.
Das könnte noch nachgeholt werden müssen.
Damit wird die Sache komplizierter: Selbst wenn der BGH grundlegende Regeln für die Behandlung verspäteter Lieferungen aufstellt, können in einzelnen Verfahren weiterhin umfangreiche Prüfungen notwendig sein. Dann geht es beispielsweise darum, welche Masken tatsächlich geliefert wurden, ob sie den vereinbarten Anforderungen entsprachen und welche Folgen festgestellte Abweichungen haben.
Hinzu kommt eine weitere wichtige Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen zwar liefern wollte, aber vom Staat keinen notwendigen Termin beziehungsweise Lieferslot erhielt? Auch die Verantwortung des Bundes für mögliche Verzögerungen kann deshalb eine Rolle spielen.
Milliardenrisiko – aber keine einfache Alles-oder-nichts-Entscheidung
Der 15. Dezember dürfte deshalb ein wichtiges Datum werden, aber kaum den Schlusspunkt unter sämtliche Maskenverfahren setzen.
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können vorgeben, nach welchen Maßstäben zahlreiche Streitigkeiten künftig beurteilt werden. Einzelne Fälle könnten anschließend dennoch erneut genauer untersucht werden müssen.
Gerade deshalb sollte man bei den gewaltigen Summen vorsichtig sein. Mehr als zwei Milliarden Euro an umstrittenen Forderungen bedeuten nicht automatisch, dass der Bund diesen Betrag tatsächlich zahlen muss. Ebenso wenig folgt aus den in Karlsruhe geäußerten Zweifeln automatisch, dass die Unternehmen am Ende leer ausgehen.
Entscheidend wird sein, welche Regeln der BGH im Dezember aufstellt und wie diese anschließend auf die einzelnen Lieferungen angewendet werden.
Recht 24/7: Die eigentliche Rechnung für Entscheidungen im Krisenmodus kommt Jahre später
Die Maskenkäufe zeigen ziemlich eindrucksvoll, was passiert, wenn politische Geschwindigkeit auf Verträge mit Milliardensummen trifft. Im Frühjahr 2020 musste schnell gehandelt werden. Das lässt sich kaum ernsthaft bestreiten. Doch gerade außergewöhnlicher Zeitdruck macht klare Bedingungen nicht weniger wichtig, sondern wichtiger.
Wer praktisch unbegrenzte Mengen zu festen Preisen einkaufen will, schafft enorme wirtschaftliche Erwartungen. Umgekehrt kann ein Lieferant bei einer Bestellung zur Bewältigung einer akuten Notlage kaum selbstverständlich davon ausgehen, dass der Lieferzeitpunkt bedeutungslos ist.
Deshalb wäre es zu einfach, den Maskenstreit nur als Geschichte über verschwenderische staatliche Beschaffung oder über Unternehmen zu erzählen, die nachträglich Milliarden verlangen. Die interessantere Frage lautet: Waren die Spielregeln damals so eindeutig formuliert, dass beide Seiten tatsächlich wissen konnten, worauf sie sich einließen?
Genau darin liegt die unangenehme Lehre aus der Geschichte. Eine Krise kann hektische Entscheidungen erklären. Sie kann aber nicht verhindern, dass Jahre später jemand die Rechnung auf den Tisch legt.
Am 15. Dezember wird der BGH möglicherweise deutlich machen, wer zumindest einen Teil dieser Rechnung tragen muss. Die politische Frage, wie ein Staat bei der nächsten Krise gleichzeitig schnell, flexibel und finanziell kontrolliert einkauft, ist damit allerdings noch lange nicht beantwortet.
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