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Arbeitswelt

Arbeiten im Home Office: Arbeitsvertrag genau prüfen

2. Jan 20224 Min. Lesezeit
Recht auf Homeoffice

Home Office bietet für beide Seiten Vorteile: Arbeitnehmer profitieren von einer flexibleren Arbeitsgestaltung, Arbeitgeber sparen Büroflächen und damit Mietkosten. Doch es gibt rechtliche Vorgaben zu beachten, wenn du von zu Hause aus arbeiten möchtest. Welche dies sind und wer bei Unklarheiten hilft, klärt dieser Artikel.

In den eigenen vier Wänden arbeiten

Der Begriff „Home Office" beschreibt einen übergreifenden Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit. Üblicherweise erfolgt das Arbeiten im Home Office (auch als „Teleheimarbeit" oder „e-Work" bezeichnet) von zu Hause aus. Dabei richtest du dir in deinem Haus oder in deiner Wohnung einen Arbeitsplatz ein und spricht Aufgaben und Ziele deiner Tätigkeit per E-Mail oder Telefon mit Chefs und Kollegen ab.

Gibt es ein Recht auf Home Office?

Nein, ein Rechtsanspruch auf Arbeit im Home Office existiert in Deutschland nicht. Ob Heimarbeit möglich ist, entscheidet prinzipiell der Arbeitgeber. Gemäß § 106 Gewerbeordnung (kurz: GewO) hat er das Recht, den Arbeitsort seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Ausnahme: Der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung enthält Klauseln zum Thema, auf die du dich berufen kannst. Um deinen Handlungsspielraum zu kennen, solltest du deinen Arbeitsvertrag prüfen lassen – bei uns zu günstigen Konditionen.

Arbeitsvertrag prüfen

Kann der Chef Home Office anordnen?

Auch das ist nicht möglich. Das Direktionsrecht endet vor deiner Wohnungstür. Dein Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen, deine Privaträume als Arbeitsplatz zu nutzen. Er ist auf deine Zustimmung angewiesen (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg v. 14.11.2018, Az.: Sa 562/18). Auch für Unternehmer gilt daher: Wer plant, einen Mitarbeiter im Home Office arbeiten zu lassen, sollte im Vorwege dessen Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Was ein guter Arbeitsvertrag zum Thema Home Office beinhaltet

Regelungen zur Arbeit im Home Office umfassen idealerweise Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang der Arbeit, zur Erreichbarkeit sowie zur Übertragung der Dokumentationspflichten. Folgende Beispiele sind möglich:

  • Der Arbeitgeber bietet Vertrauensarbeit ohne detaillierte Erfassung an, so dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit selbst gestalten kann.
  • Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Überstunden zu dokumentieren, kann im Rahmen des Home Office an den Mitarbeiter übertragen werden.
  • Im Zusammenhang mit dem technischen Arbeitsschutz kann ein Verbot zur Nutzung privater Arbeitsmittel vereinbart werden.

Hinweis: Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu überwachen, ob der Mitarbeiter seine Tätigkeit zu Hause an einem ordnungsgemäß eingerichteten Arbeitsplatz verrichtet. Aus diesem Grund kann er sich ein Zutrittsrecht zu deiner Wohnung einräumen lassen.

Gesetzliche Vorgaben: Das ist daheim zu beachten

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen darauf achten, dass auch im Home Office die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, Datenschutz sowie zur Arbeitszeitregelung eingehalten werden. Das bedeutet im Detail:

Arbeitszeitgesetz

Auch zu Hause müssen die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten einhalten werden. Darunter fällt auch das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Als Arbeitgeber solltest du deine Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorgaben hinweisen und ein Modell zur Zeiterfassung anbieten.

Datenschutz

Das Arbeiten im Home Office stellt hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur und Datensicherheit. Arbeitgeber müssen für geeignete Datenschutzvorkehrungen sorgen und gewährleisten, dass alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dauerhaft eingehalten werden. So darfst beispielsweise nur du – nicht deine Familienangehörigen – Zugang zum Arbeits-PC und Mobiltelefon sowie zu vertraulichen Daten am Home-Office-Arbeitsplatz haben.

Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber muss selbstständig ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind, um den Arbeitsschutz des Mitarbeiters im Home Office zu gewährleisten. Dazu ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Diese umfasst eine exakte Befragung der Arbeitsumstände sowie eine Unterweisung hinsichtlich der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel. Zudem ist vom Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge (kurz: ArbMedVV) einzuhalten.

Wann kann eine Beschäftigung im Home Office beendet werden?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob die Home-Office-Vereinbarung mit einem Mitarbeiter ausgehandelt oder für eine Vielzahl von Arbeitnehmer getroffen wurde.

Bist nur du aktuell im Home Office tätig – beispielsweise, weil du im Jahr nach der Einschulung deines Kindes von zu Hause aus arbeiten möchtest – kann die Beendigung der Heimtätigkeit zwischen dir und deinem Arbeitgeber individuell vereinbart werden.

Arbeiten – wie etwa durch Corona bedingt – viele Mitarbeiter eines Betriebs von zu Hause aus, so ist die Beendigung nicht ohne weiteres möglich (vgl. Urteil Landesarbeitsgericht Düsseldorf v. 10.09.2014, Az.: 12 Sa 505/14). Der Arbeitgeber muss dabei die Interessen der Belegschaft berücksichtigen. Zudem ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

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