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Arbeitswelt

Bürgergeld abgelehnt: Der Streit um „verfügbares Einkommen“

28. Okt 20253 Min. Lesezeit

Bild: Tobias Arhelger / shutterstock.com

Privatinsolvenz? Warum das Jobcenter nicht einfach kürzen darf!

Eine alleinerziehende Mutter, drei Kinder, ein Lebenspartner mit Job – eigentlich eine klassische Familie, die Unterstützung durch das Bürgergeld beantragt. Doch das Jobcenter sagte: Nein. Der Grund? Der Partner verdiente Geld, also sei die Familie nicht hilfebedürftig. So einfach, so falsch – wie jetzt ein bayerisches Gericht klargestellt hat.

Denn was das Jobcenter als „verfügbares Einkommen“ anrechnete, war in Wahrheit gar nicht verfügbar: Ein großer Teil des Gehalts des Partners ging direkt an den Insolvenzverwalter – wegen laufender Privatinsolvenz. Das Geld landete nie auf dem Konto der Familie. Trotzdem unterstellte die Behörde, man könne davon leben. Das Landessozialgericht München hat diesem Vorgehen jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Wer nicht ans Geld rankommt, kann es auch nicht nutzen

Das Urteil ist deutlich: Nur Geld, das wirklich zur Verfügung steht, darf bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt werden. Oder wie es die Richter formulierten: „Einnahmen können nur dann als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie als ein zur Bedarfsdeckung ‚bereites Mittel‘ zur Verfügung stehen.“

Im Klartext: Wenn jemand gar keinen Zugriff auf bestimmte Teile seines Einkommens hat – wie im Fall einer Gehaltspfändung durch eine Privatinsolvenz – darf das Jobcenter diesen Anteil nicht so behandeln, als könne man damit Miete, Strom oder Essen bezahlen.

Das bestätigt übrigens auch die Bundesagentur für Arbeit: Nur Geld, das kurzfristig und ohne Umwege verfügbar ist, darf angerechnet werden. Alles andere führt zu einer Verzerrung der Realität – und im schlimmsten Fall dazu, dass Familien auf dringend benötigte Unterstützung verzichten müssen.

Ein Urteil mit Signalwirkung – vor allem für verschuldete Haushalte

Die Entscheidung des Landessozialgerichts ist ein wichtiges Signal für alle Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, bei denen Schulden oder Pfändungen eine Rolle spielen. Denn nicht selten rechnet das Jobcenter Beträge an, die faktisch gar nicht genutzt werden können. Das Urteil schafft hier Klarheit – und schützt vor ungerechtfertigter Ablehnung von Leistungen.

Für die betroffene Familie bedeutet das Urteil: Der Antrag muss neu geprüft werden – und zwar fair. Für viele andere Fälle mit ähnlicher Konstellation könnte das Urteil jetzt als Muster dienen.

Kritischer Kommentar

Manchmal ist der gesunde Menschenverstand eben doch stärker als der Verwaltungsautomatismus. Es ist kaum zu glauben, dass es erst ein Gerichtsurteil braucht, um festzuhalten, dass Geld, das man nie zu Gesicht bekommt, auch kein Einkommen ist. Aber wenn selbst Gerichte wiederholt festlegen müssen, was eigentlich offensichtlich sein sollte, läuft systemisch etwas schief.

Der eigentliche Skandal ist nicht die falsche Entscheidung des Jobcenters – sondern dass diese Haltung offenbar kein Einzelfall ist. Wer Schulden hat, kämpft nicht nur mit dem Konto, sondern auch mit dem Misstrauen der Verwaltung. Dieses Urteil zeigt: Wer Bürgergeld beantragt, darf nicht dafür bestraft werden, dass das Geld auf dem Papier besser aussieht als im echten Leben.

Quellen: Bayerisches Landessozialgericht (Aktenzeichen L 11 AS 232/22), wa.de

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