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Arbeitswelt

Kaffee statt Karriere? Warum die Tasse im Café dich den Job kosten kann

27. Jan 20263 Min. Lesezeit

Bild: BongkarnGraphic / Shutterstock.com

Wer bezahlt, will Leistung – nicht Latte Macchiato

Mal ehrlich: Wer hat nicht schon mal gedacht, schnell einen Kaffee holen zu gehen und das als Mini-Auszeit zu verbuchen? Doch was viele für eine harmlose Gewohnheit halten, kann knallhart im Job enden – mit der fristlosen Kündigung. Das zeigt ein brandaktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Dort wurde einer langjährigen Reinigungskraft ohne Vorwarnung der Stecker gezogen, weil sie nach dem Einstempeln nicht etwa mit der Arbeit begann, sondern erstmal ins Café gegenüber schlenderte.

Der Arbeitgeber bekam Wind davon – und konfrontierte die Mitarbeiterin. Die stritt alles ab. Selbst als Zeugen berichteten, sie im Café gesehen zu haben, blieb sie bei ihrer Version. Erst später gab sie zu: Ja, da war was mit Kaffee. Doch da war es längst zu spät. Der Arbeitgeber zog die Notbremse – fristlos.

Arbeitszeit ist keine Gleitzeit für Kaffeepausen

Was sagt das Gericht dazu? Klare Kante: Wer seine Arbeitszeit selbst erfasst, trägt Verantwortung. Und wer eingestempelt ist, aber nicht arbeitet, täuscht den Arbeitgeber. Genau das sei hier passiert. Und schlimmer noch: Die Klägerin habe nicht nur die Arbeitszeit falsch dokumentiert, sondern diesen Fehler auch noch vertuscht. Für die Richter war das keine Lappalie, sondern ein massiver Vertrauensbruch.

Das Argument der Arbeitnehmerin, sie habe viele Jahre beanstandungslos gearbeitet, half ihr nicht. Auch ihre Schwerbehinderung änderte nichts am Urteil. Das Gericht blieb hart: Die Kombination aus bewusster Falschangabe und Lügen in der Aufklärung reichte aus, um das Arbeitsverhältnis ohne Vorwarnung zu beenden.

Kaffee am Schreibtisch? Kein Problem. Aber bitte ohne Ausflug

Jetzt wird’s spannend für alle, die gern mal einen Cappuccino zwischen zwei E-Mails trinken: Das Urteil richtet sich nicht gegen die Kaffeetasse am Arbeitsplatz. Es geht nicht darum, ob jemand während der Arbeit einen Schluck Kaffee nimmt. Entscheidend ist, ob dafür Arbeitszeit „erschlichen“ wird – also offiziell gearbeitet wird, obwohl man gerade unterwegs ist.

Im Klartext: Wer während der Arbeitszeit das Gebäude verlässt, um einen Kaffee zu holen, aber die Uhr weiterlaufen lässt, begeht laut Gericht Arbeitszeitbetrug. Und das kann – je nach Fall – direkt zur Kündigung führen. Eine Abmahnung sei dann nicht nötig, weil der Vertrauensbruch so schwer wiegt.

Wie ordnen wir das ein?

Ganz ehrlich: Das Urteil ist ein Warnschuss mit Espresso-Stärke. Natürlich sollte man nicht jedes Verhalten sofort abstrafen. Aber: Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Wer sich dafür bezahlen lässt, muss auch liefern – egal ob als Chef, Azubi oder Reinigungskraft. Und wer erwischt wird und dann auch noch lügt, der hat kein Kaffeepäuschen verdient, sondern den Koffein-Kater in Form einer Kündigung. Unternehmen sollten aber nicht gleich zur härtesten Maßnahme greifen – und Arbeitnehmer sollten ihre Pause ehrlich nehmen. Alles andere ist ein Spiel mit dem heißen Kaffee.

Quelle: echo24.de

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