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Arbeitswelt

Tinder-Zoff in Uniform – Warum ein Profiltext eine Bundeswehr-Karriere ins Wanken brachte

14. Mai 20252 Min. Lesezeit

Bildquelle: Instagram @anastasiabiefang

Wenn das Dating-Profil zur Dienstsache wird

Darf eine Offizierin öffentlich nach Sex suchen? Und was passiert, wenn sie das bei Tinder tut – während sie Kommandeurin bei der Bundeswehr ist? Genau um diese Fragen drehte sich der Rechtsstreit von Anastasia Biefang, einer der ersten offen transgeschlechtlichen Offizierinnen Deutschlands.

Im Jahr 2019 schrieb Biefang in ihrem Tinder-Profil: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das gefiel der Bundeswehr gar nicht. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr daraufhin einen offiziellen Verweis – quasi eine Art dienstlichen Rüffel.

Doch Biefang akzeptierte das nicht. Sie klagte – und scheiterte. Erst vor den Fachgerichten, zuletzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses lehnte ihre Verfassungsbeschwerde ab.

Verweis weg – Fall trotzdem erledigt?

Warum das höchste deutsche Gericht die Sache gar nicht erst geprüft hat, ist technisch gesehen schnell erklärt: Der Verweis war nach drei Jahren automatisch gelöscht. So will es die Wehrdisziplinarordnung. Und wenn der Verweis weg ist, fehlt laut Gericht die rechtliche Grundlage für eine nachträgliche Überprüfung.

Biefang hätte begründen müssen, warum der Fall trotzdem noch relevant sei. Das ist ihr laut Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend gelungen. Deshalb wurde ihre Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen – quasi abgelehnt, ohne dass inhaltlich darüber geurteilt wurde.

Sexuelle Freiheit trifft Dienstpflicht

Der Fall Biefang steht exemplarisch für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Konflikt: Wie viel Privatleben darf jemand haben, der in einer Institution wie der Bundeswehr arbeitet – und wie offen darf man darüber sprechen?

Biefang und ihre Unterstützer – etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – wollten mit der Klage ein Grundsatzurteil zur sexuellen Selbstbestimmung erreichen. Denn sie sehen in der Disziplinarmaßnahme eine Einschränkung persönlicher Freiheit. Das Gericht sah aber keinen Anlass, sich inhaltlich mit dieser Frage zu beschäftigen – weil der konkrete Verweis ja getilgt war.

Thema mit Sprengkraft

Ganz ehrlich? Das war ein Thema mit Sprengkraft – und Karlsruhe ist einfach ausgewichen. Der Verweis war zwar gelöscht, aber die Frage bleibt: Müssen Soldatinnen ihre Persönlichkeit an der Kasernentür abgeben? Und reicht ein offenes Dating-Profil wirklich aus, um das Ansehen der Bundeswehr zu gefährden?

Wer Vielfalt und Offenheit in den eigenen Reihen will, muss auch aushalten, wenn Persönliches öffentlich wird. Der Fall hätte ein echtes Statement sein können – stattdessen gab’s ein juristisches Ausweichmanöver. Schade. Denn zwischen Uniform und Tinder passt mehr als ein Paragraph.

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