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1&1 kassiert Klatsche vor Gericht: Glasfaser nur bis zum Bordstein – DSL im Haus

28. Okt 20253 Min. Lesezeit

Glasfaser draufschreiben, DSL drin? Nicht mit dem Gericht!

Der Internetanbieter 1&1 hat sich eine schallende Ohrfeige vom Landgericht Koblenz eingefangen. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit angeblichem Glasfaser-Internet. Das Unternehmen hatte seinen „Glasfaser-DSL“-Tarif großflächig beworben – dabei war es in vielen Fällen gar kein echter Glasfaseranschluss, der im Haus ankam. Wie heise online berichtet, hat das Gericht 1&1 verboten, diesen Anschluss weiter so zu bewerben.

Was war passiert? Auf der Webseite von 1&1 konnten Verbraucher:innen einen Verfügbarkeitstest durchführen. Wurde der Test „positiv“ abgeschlossen, wurde suggeriert: Herzlichen Glückwunsch, Sie bekommen Glasfaser! In Wirklichkeit aber endete die Glasfaserleitung oft schon am nächsten Verteilerkasten in der Straße – von dort ging’s dann altmodisch weiter per Kupferkabel. Und das ist technisch ein gewaltiger Unterschied.

Verbraucherzentrale: „Täuschung mit Turbo-Versprechen“

Die Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) klagte – und bekam recht. Der entscheidende Punkt: Viele Nutzer:innen konnten nicht erkennen, dass es sich bei dem Tarif um sogenanntes „Vectoring“ handelt – also ein Mix aus Glasfaser bis zur Straße (FTTC – Fiber to the Curb) und Kupferkabel bis zum Haus. Das ist technisch immer noch DSL, nicht Glasfaser.

Die Verbraucherzentrale machte ihren Standpunkt unmissverständlich klar: „Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Und weiter: „Highspeed-Internet darf kein leeres Werbeversprechen sein.“

Das Gericht sah das genauso. Mit dem Verfügbarkeitstest von 1&1 erhielten Nutzer zwar einen Hinweis, dass es sich um „Glasfaser-DSL“ – also keinen „vollwertigen“ Glasfaseranschluss – handele, aber diese Infomation war nicht deutlich genug, sodass sie nach Ansicht der Richter nicht ausreichte, um die Irreführung zu verhindern.

1&1 geht in Berufung – doch das Signal ist klar

Das Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) ist noch nicht rechtskräftig, denn 1&1 will in Berufung gehen (Az. 9 U 990/25). Doch die Botschaft des Gerichts ist unmissverständlich: Wer Glasfaser sagt, muss auch Glasfaser liefern – bis ins Haus.

Der Streit zeigt einmal mehr, wie unübersichtlich der deutsche Breitbandmarkt für Verbraucher:innen ist. Die Begriffe „DSL“, „VDSL“, „Glasfaser-DSL“ und „echtes Glasfaser“ werden von Anbietern oft kreativ – manche sagen: absichtlich irreführend – eingesetzt. Viele Menschen wissen gar nicht, dass zwischen „Glasfaser bis zur Wohnung“ (FTTH – Fiber to the Home) und „Glasfaser bis zur Straße“ (FTTC) gewaltige Leistungsunterschiede liegen.

Einordnung: Man könnte Absicht unterstellen

Hier wurde mal wieder auf die Gier nach Kunden gesetzt – und auf deren Unwissen. Wer ein DSL-Kabel mit „Glasfaser“ etikettiert, spielt mit dem Vertrauen der Menschen. Statt Internet-Speed wird hier Verbraucher-Enttäuschung geliefert. Wenn man schon die Zukunft der digitalen Infrastruktur in Deutschland vermarkten will, sollte man wenigstens mit offenen Karten spielen.

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