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Dua Lipa gegen Samsung: Kann ein Foto auf einem TV-Karton 15 Millionen Dollar kosten?

15. Sep 20266 Min. Lesezeit

Ein Foto auf einer Fernsehverpackung, einer der größten Elektronikkonzerne der Welt und eine international bekannte Sängerin: Was zunächst nach einer überschaubaren Auseinandersetzung um ein Bild klingt, hat sich in den USA zu einem Millionenstreit entwickelt.

Dua Lipa geht gegen Samsung vor. Im Raum steht eine Forderung von 15 Millionen US-Dollar. Der Vorwurf: Ihr Bild soll ohne ausreichende Erlaubnis auf Verpackungen von Samsung-Fernsehern verwendet worden sein.

Samsung hält dagegen und will erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. Der Fall wirft damit eine Frage auf, die weit über Dua Lipa und Samsung hinausgeht: Wann wird aus der bloßen Darstellung verfügbarer Inhalte bereits Werbung mit dem Gesicht eines Prominenten?

Dua Lipa auf dem Fernsehkarton – aber wofür wirbt sie eigentlich?

Im Zentrum des Streits stehen Verpackungen bestimmter Samsung-Fernseher. Darauf ist unter anderem ein Foto von Dua Lipa zu sehen. Die Geräte unterstützen Samsung TV Plus. Das Bild der Sängerin steht dabei im Zusammenhang mit dem Sender Xite Hits, der über den Dienst verfügbar ist.

Für Samsung ist genau dieser Zusammenhang entscheidend.

Die Anwälte des Konzerns argumentieren, das Foto erwecke nicht den Eindruck, Dua Lipa persönlich mache Werbung für die Fernseher. Vielmehr gehe es darum, potenziellen Käufern zu zeigen, welche Inhalte auf dem jeweiligen Gerät angesehen werden können.

Samsung erklärt dazu:

„Die Bilder zeigen lediglich die Benutzeroberfläche der Fernseher und veranschaulichen die verfügbaren Apps sowie … ein Beispiel für Inhalte, die auf dem TV abrufbar sind“

Auf der Verpackung waren neben Dua Lipa außerdem weitere Inhalte und Logos zu sehen, darunter MLB, Fox Sports und die Krimiserie „The First 48“.

Die Kernfrage lautet deshalb vereinfacht: Sieht ein Kunde hier lediglich ein Beispiel für das Fernsehprogramm – oder wird die Bekanntheit von Dua Lipa genutzt, um das Produkt attraktiver zu machen?

Samsung beruft sich auf die Zusage eines Partners

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Samsung behauptet nicht einfach, man habe das Bild nach eigenem Ermessen verwendet.

Nach Darstellung des Unternehmens stammte das Material von einem Content-Partner. Dieser soll ausdrücklich zugesichert haben, dass die notwendigen Erlaubnisse für die Verwendung vorlagen – und zwar auch für den Einsatz auf Verkaufsverpackungen.

Samsung erklärte:

„Das Bild von Ms. Lipa wurde 2025 verwendet, um die Inhalte unserer Drittanbieter-Partner abzubilden, die auf Samsung-TVs verfügbar sind, und wurde ursprünglich von einem Content-Partner für unseren kostenlosen Streamingdienst Samsung TV Plus bereitgestellt“

Weiter heißt es:

„Das Bild wurde erst nach ausdrücklicher Zusicherung des Content-Partners verwendet, dass die Genehmigung eingeholt worden sei – einschließlich für die Verkaufsverpackungen. Angesichts dieser Zusicherung weisen wir jegliche Vorwürfe vorsätzlichen Missbrauchs zurück.“

Damit verschiebt sich der Streit teilweise auf eine zweite Ebene. Selbst wenn die erforderliche Erlaubnis tatsächlich gefehlt haben sollte, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich wäre. Samsung argumentiert jedenfalls, man habe sich auf eine klare Zusicherung verlassen.

Dua Lipas Seite sieht eine kommerzielle Nutzung ihres Images

Das Team der Sängerin bewertet die Situation völlig anders.

Die Klage wurde im Mai bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht. Nach Darstellung ihrer Rechtsvertreter soll Samsung zuvor mehrere Aufforderungen ignoriert haben, die Nutzung zu unterlassen.

In der Klageschrift wird Samsung eine umfassende kommerzielle Ausnutzung des Bildes und der Identität Dua Lipas vorgeworfen.

Dort heißt es:

„Ms. Lipa erhebt diese Klage gegen Samsung wegen Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung und Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, um Wiedergutmachung für die massive, anhaltende und unerlaubte kommerzielle Ausbeutung ihres wertvollen Bildes und ihrer Identität durch Samsung auf Kartonverpackungen von Fernsehern zu erlangen“

Besonders entscheidend ist dabei der Ort der Verwendung: Das Bild erschien laut Klage nicht lediglich irgendwo innerhalb eines Streaming-Menüs, sondern auf Verpackungen von Produkten, die im Einzelhandel verkauft werden.

Auch dazu formuliert die Klage einen deutlichen Vorwurf:

„In Kenntnis von Ms. Lipas Bekanntheit und ihrem guten Ruf hat Samsung ein urheberrechtlich geschütztes Bild von Ms. Lipa (das ‚DL-Bild‘) ohne Genehmigung oder Lizenz verwendet und es prominent auf der Vorderseite von Kartonverpackungen abgedruckt, in denen von Samsung hergestellte Fernseher für den Einzelhandel verkauft werden.“

Ein Detail mit großer Wirkung: Inhalt zeigen oder Produkt verkaufen?

Gerade diese Abgrenzung dürfte den Fall besonders interessant machen.

Natürlich müssen Hersteller zeigen dürfen, was ihre Geräte können. Auf Smartphone-Verpackungen sind Apps zu sehen, auf Monitoren Bilder und auf Smart-TVs Streamingdienste und Beispielinhalte. Das gehört zur modernen Produktdarstellung.

Doch bei einem Weltstar wie Dua Lipa besitzt ein Foto einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Unternehmen zahlen regelmäßig hohe Summen dafür, bekannte Persönlichkeiten mit ihren Produkten verbinden zu dürfen.

Deshalb macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Bild nur beispielhaft einen verfügbaren Inhalt zeigt oder ob der Eindruck entsteht, die abgebildete Person stehe für das Produkt selbst.

Genau an dieser Grenze treffen die beiden Positionen aufeinander.

Samsung sagt sinngemäß: Wir zeigen, was auf dem Fernseher läuft.

Dua Lipas Seite sagt: Ihr verkauft Fernseher mit ihrem Gesicht auf dem Karton.

Das Gericht muss nun zunächst entscheiden, ob die Klage überhaupt in dieser Form weitergeführt werden kann. Samsung beantragt ihre vollständige Abweisung. Damit ist noch keineswegs entschieden, welche Seite am Ende Recht bekommt.

Ein Warnsignal für Unternehmen, Agenturen und Content-Partner

Unabhängig vom Ausgang liefert der Fall eine wichtige praktische Lektion. Bei der Verwendung von Fotos bekannter Personen sollte nicht nur geklärt werden, ob ein Bild grundsätzlich genutzt werden darf. Entscheidend ist auch, wofür, wo, wie lange und in welchem kommerziellen Zusammenhang diese Erlaubnis gilt.

Ein Foto für einen Streamingdienst verwenden zu dürfen, muss nicht automatisch bedeuten, dass dasselbe Bild auch auf einer Verkaufsverpackung eingesetzt werden darf. Gerade bei internationalen Kampagnen und mehreren beteiligten Unternehmen können solche Grenzen schnell unübersichtlich werden.

Und sich allein darauf zu verlassen, dass ein Geschäftspartner schon alle notwendigen Rechte geklärt haben wird, kann für Unternehmen riskant werden. Samsungs Darstellung zeigt gleichzeitig, warum klare schriftliche Vereinbarungen mit Content-Partnern so wichtig sind.

Recht 24/7 Kommentar: Ein Gesicht ist kein kostenloses Verpackungsdesign

Der Fall hat eine durchaus brisante Dimension. Samsung argumentiert nachvollziehbar, dass Dua Lipa nicht als klassische Werbebotschafterin dargestellt worden sei, sondern lediglich als Beispiel für verfügbare Inhalte. Trotzdem bleibt ein entscheidender Punkt: Ein Foto auf einer Verkaufsverpackung befindet sich nun einmal mitten im kommerziellen Bereich.

Wer im Elektronikmarkt einen Fernsehkarton sieht, betrachtet keine neutrale Programmübersicht. Die Verpackung soll Aufmerksamkeit erzeugen, Funktionen erklären und letztlich ein Produkt verkaufen. Wenn darauf das Gesicht eines Weltstars erscheint, ist die Behauptung, dieses Gesicht spiele für die Vermarktung überhaupt keine Rolle, zumindest diskussionswürdig.

Andererseits wäre es ebenfalls problematisch, jede Darstellung eines prominenten Inhalts automatisch als persönliche Werbung des Prominenten für das jeweilige Gerät zu behandeln. Sonst könnten Hersteller kaum noch realistisch zeigen, welche Filme, Musikvideos oder Streamingangebote auf ihren Geräten verfügbar sind.

Genau deshalb ist der Fall so interessant: Nicht jedes Prominentenfoto ist automatisch Werbung. Aber nicht jedes Bild wird dadurch zur neutralen Inhaltsdarstellung, nur weil daneben eine Benutzeroberfläche zu sehen ist.

15 Millionen Dollar sind eine Ansage. Die spannendere Frage ist jedoch grundsätzlicher: Wie viel kommerziellen Nutzen darf ein Unternehmen aus einem berühmten Gesicht ziehen, bevor aus „Inhalte zeigen“ plötzlich „mit einem Star verkaufen“ wird?

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