Ein kaputtes Rohr, eine defekte Heizung oder eine verschlossene Tür – wenn plötzlich etwas im Haus nicht funktioniert, bleibt oft keine Zeit für lange Preisvergleiche. Genau diese Situation kann für Verbraucher gefährlich werden. Ein aktueller Prozess vor dem Landgericht Regensburg zeigt, wie schnell aus der Suche nach schneller Hilfe ein teures Problem werden kann.
Im Mittelpunkt steht Thomas M. aus Regensburg. Ihm wurden ursprünglich zahlreiche Betrugs- und Wuchervorwürfe vorgeworfen. Nach insgesamt 54 Verhandlungstagen ist von dem ursprünglich angeklagten Umfang allerdings deutlich weniger übrig geblieben. Statt 212 Fällen geht es inzwischen noch um elf Fälle von gewerbsmäßigem Betrug. Der dabei im Raum stehende Schaden liegt im mittleren vierstelligen Bereich.
Die Staatsanwaltschaft hält dennoch eine deutliche Strafe für angemessen und fordert zusätzlich ein fünfjähriges Berufsverbot.
Wenn die schnelle Hilfe plötzlich richtig teuer wird
Das Geschäftsmodell, das im Prozess beschrieben wurde, klingt zunächst einfach: Menschen suchen im Internet nach einem Handwerker-Notdienst, stoßen auf eine entsprechende Telefonnummer und erwarten schnelle Hilfe aus der Umgebung.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war die tatsächliche Organisation jedoch wesentlich komplexer. Über zahlreiche Internetseiten und Telefonnummern sollten Kunden erreicht werden. Im Hintergrund standen Callcenter und verschiedene Unternehmen.
Das Problem aus Sicht der Anklage: Die Kunden hätten teilweise nicht erkennen können, wer tatsächlich hinter der Vermittlung stand und welche Kosten auf sie zukommen würden. Statt eines Handwerkers aus der unmittelbaren Umgebung seien teilweise Unternehmen mit längeren Anfahrtswegen eingesetzt worden.
Besonders brisant sind die im Prozess genannten Preisunterschiede. Nach Angaben des Staatsanwalts lagen die Rechnungen durchschnittlich rund 80 Prozent über dem örtlichen Preisniveau.
Für Verbraucher ist das eine wichtige Warnung: Gerade bei Notdiensten sollte nicht allein darauf vertraut werden, dass eine Internetseite professionell aussieht oder eine Telefonnummer einen örtlichen Eindruck vermittelt.
Ein Ranking entscheidet offenbar über die Vermittlung
Noch interessanter wird der Fall bei einem Blick auf die interne Organisation.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden Handwerker in den Callcentern nicht nur nach ihrer örtlichen Nähe berücksichtigt. Eine weitere Rolle habe eine Ordnungsnummer gespielt, die von der Höhe der Vermittlungsprovision abhängig gewesen sein soll.
Der Vorwurf lautet damit vereinfacht: Nicht allein die Frage „Wer ist am schnellsten beim Kunden?“ soll entscheidend gewesen sein, sondern auch die Frage „Wer bringt dem Vermittler am meisten Geld?“.
Staatsanwalt Dr. Simon Pschorr fasste seine Sicht auf das Geschäftsmodell mit einem deutlichen Satz zusammen: „Alles war auf maximalen Umsatz ausgelegt.“
Und genau hier liegt das zentrale Problem. Wer in einer Notsituation einen Handwerker sucht, kann die Qualität eines Vermittlungsmodells kaum beurteilen. Der Kunde sieht zunächst nur eine Internetseite, eine Telefonnummer und ein Versprechen: schnelle Hilfe.
Ob hinter diesem Versprechen ein fair kalkuliertes Angebot oder ein auf möglichst hohe Einnahmen ausgerichtetes System steht, ist für den Verbraucher zunächst nicht erkennbar.
Aus einem großen Verfahren wird ein deutlich kleinerer Vorwurf
Trotz der schweren ursprünglichen Vorwürfe hat sich das Verfahren erheblich verändert.
Die Staatsanwaltschaft war im Februar 2025 mit einem Verfahren gestartet, das 212 Fälle und mehrere Beschuldigte umfasste. Gegen die vier Mitangeklagten wurden die Verfahren inzwischen eingestellt, teilweise gegen Geldauflagen.
Auch bei den übrigen Vorwürfen erwies sich die Beweislage offenbar als schwieriger als zunächst angenommen. Einige Zeugen konnten sich nicht mehr ausreichend erinnern oder erschienen nicht. Hinzu kam die komplizierte Frage, welche Preise für bestimmte Handwerkerleistungen tatsächlich angemessen waren.
Am Ende bleiben elf Fälle übrig.
Das zeigt eine wichtige Seite des Strafverfahrens: Ein schwerwiegender Verdacht ist noch kein Beweis. Vor Gericht muss jeder einzelne Vorwurf nachgewiesen werden. Je länger ein Geschehen zurückliegt und je komplizierter Geschäftsabläufe organisiert sind, desto schwieriger kann diese Aufarbeitung werden.
Thomas M. weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als haltlos. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt daher noch keine rechtskräftige Verurteilung vor.
Warum trotzdem ein Berufsverbot gefordert wird
Die Staatsanwaltschaft fordert für Thomas M. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zusätzlich soll er fünf Jahre lang nicht als Geschäftsführer, Vermittler oder Berater im Handwerkerbereich tätig sein dürfen.
Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Es geht nicht nur um die Bestrafung möglicher vergangener Taten. Ein Berufsverbot soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch verhindern, dass sich vergleichbare Geschäftspraktiken wiederholen.
Dabei verweist die Anklage insbesondere auf die Strukturen, die hinter den verschiedenen Internetseiten, Telefonnummern und Callcentern gestanden haben sollen.
Ob das Gericht dieser Einschätzung folgt, ist eine andere Frage. Entscheidend ist letztlich, was sich tatsächlich beweisen lässt und welche Konsequenzen daraus gezogen werden dürfen.
Was Verbraucher aus dem Fall lernen können
Der Prozess ist auch deshalb interessant, weil er ein alltägliches Risiko sichtbar macht. Wer mitten in der Nacht einen Handwerker braucht, hat meistens wenig Interesse daran, zunächst zehn Angebote einzuholen. Gleichzeitig ist es völlig normal, dass ein Notdienst teurer ist als ein regulärer Handwerkereinsatz. Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge sowie zusätzliche Anfahrtskosten können durchaus gerechtfertigt sein.
Entscheidend ist deshalb, ob die verlangten Kosten für die konkrete Situation noch nachvollziehbar und angemessen erscheinen. Eine deutlich höhere Rechnung kann bei einem Notdiensteinsatz durchaus gerechtfertigt sein. Wird der Preis jedoch so hoch, dass er selbst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände kaum noch plausibel erscheint, sollten Verbraucher genauer hinsehen. Wichtig ist deshalb, möglichst vor Beginn des Einsatzes zu klären, wer den Auftrag übernimmt, welche Leistungen erbracht werden und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn eine Internetseite einen örtlichen Notdienst suggeriert, aber nicht klar erkennbar ist, welches konkrete Unternehmen tatsächlich zum Einsatz kommt. Auch bei einer Vermittlung sollte klar sein, wer Vertragspartner wird und wer am Ende die Rechnung stellt.
Der Regensburger Fall zeigt damit vor allem eines: Eine Telefonnummer im Internet ist noch lange kein Qualitätsversprechen.
Die kritische Sicht von Recht 24/7
Der eigentliche Skandal wäre nicht, dass ein Notdienst Geld verdienen will. Das ist vollkommen legitim. Problematisch wird es, wenn eine Notsituation zum Geschäftsmodell gemacht wird und der Kunde möglichst wenig über den Preis und den tatsächlichen Anbieter wissen soll.
Besonders bedenklich sind Geschäftsmodelle, bei denen im Internet der Eindruck eines örtlichen, schnellen Helfers entsteht, während im Hintergrund ein komplexes Netzwerk aus Vermittlern, Callcentern und Unternehmen arbeitet.
Gleichzeitig darf man eines nicht vergessen: Am Ende entscheidet nicht die öffentliche Meinung, sondern das Gericht auf Grundlage der nachgewiesenen Tatsachen. Aus 212 ursprünglich angeklagten Fällen sind elf geworden. Das ist keine Nebensache, sondern ein deutlicher Hinweis darauf, wie groß die Lücke zwischen einem Verdacht und einer gerichtsfesten Verurteilung sein kann.
Für Verbraucher bleibt deshalb eine einfache Regel: Wer in einer Notsituation Hilfe braucht, sollte möglichst nicht nur nach „sofort verfügbar“ suchen, sondern auch nach „Was kostet es?“ und „Wer kommt eigentlich zu mir?“. Denn bei einem Notdienst kann die vermeintlich schnellste Lösung am Ende die teuerste sein.
Bist du Opfer von Handwerker-Abzocke? Hol Dir rechtlichen Beistand und kläre Deinen Fall schnellstmöglich!
zum AnwaltZum Festpreis 169 EURO (brutto)







