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Rechtliches

ARD, ZDF & Co. in der Kritik: Muss jetzt jeder Rundfunkbeitrag vor Gericht?

17. Okt 20253 Min. Lesezeit

Bild: AlexBuess / shutterstock.com

“Zwangsgebühr” ohne Vielfalt? Eine Frau sagt: Nein danke!

Was passiert, wenn man sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil man ARD und ZDF für zu einseitig hält? Genau das hat eine Frau aus Bayern getan – mit einer Begründung, die jetzt ein echtes Grundsatzurteil ausgelöst hat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) verfehle seinen Auftrag, weil er zu wenig Meinungsvielfalt biete. Und damit, so die Argumentation, sei der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.

Der Fall wurde bereits in mehrere Instanzen verhandelt und landete schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Und das Urteil (BVerwG 6 C 5.24) hat es in sich: Wenn sich der Vorwurf als wahr herausstellt, könnte der Rundfunkbeitrag tatsächlich als verfassungswidrig gelten. Klingt irre? Ist aber jetzt juristisch denkbar.

Urteil mit Sprengkraft: Der Beitrag steht auf der Kippe – aber nur im Extremfall

Konkret sagt das Gericht: Nur wenn ARD, ZDF & Co. „über einen längeren Zeitraum gröblich“ gegen den Grundsatz von Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt verstoßen, darf der Beitrag als verfassungswidrig gelten. Und damit wird es spannend: Plötzlich ist es für Bürger möglich, ihre GEZ-Zahlung zu verweigern – wenn sie gute Belege haben.

Das Gericht dämpfte allerdings gleich wieder die Erwartungen. Es erscheine überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erreichen könne. Also nicht jeder Witz im Kabarett oder jede schiefe Nachrichtensendung ist gleich ein Verfassungsbruch. Die Latte liegt hoch – sehr hoch.

Denn wer den ÖRR verklagen will, muss richtig liefern: Programmbeobachtung über Jahre, wissenschaftliche Gutachten, Analysen. Einfach den Fernseher anschreien und dann die Zahlung einstellen – das wird nicht reichen.

Wie viel Meinung darf’s denn sein?

Das Urteil bringt einen Nerv der Zeit zum Klingen. Denn viele Menschen haben das Gefühl, dass in Talkshows, Dokus und Nachrichten immer die gleichen Gesichter und Meinungen auftreten. Und wenn der Eindruck entsteht, dass Vielfalt eher Simulation als Realität ist, dann wird aus einem Pflichtbeitrag schnell eine Provokation.

Doch das Bundesverwaltungsgericht hat auch klargestellt: Es geht nicht um Einzelfälle oder persönliche Empfindlichkeiten. Es geht um das Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum. Wenn dort systematisch kritische Meinungen fehlen, dann – und nur dann – ist der Beitrag angreifbar.

Bisher galt: Wer ein Empfangsgerät hat, muss zahlen.

Über Jahrzehnte war es klar geregelt: Wer ein Empfangsgerät hat, muss zahlen. Nun bewegt sich endlich etwas! Dass ausgerechnet ein Gericht feststellt, der Beitrag sei dann nicht mehr rechtens, wenn das Programm zu einseitig ist, ist ein juristischer Paukenschlag. Aber mal ehrlich: Wieso muss man das überhaupt erklären? Meinungsvielfalt sollte keine akademische Debatte sein, sondern Selbstverständlichkeit. Statt Gutachten sollten ein Blick ins Abendprogramm und ein gesunder Menschenverstand genügen. Vielleicht muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk weniger „erklären“ und endlich wieder mehr zuhören.

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