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BGH räumt mit der Coaching-Branche auf: Wer keine Lizenz hat, kriegt kein Geld!

7. Aug 20253 Min. Lesezeit

Von der Erfolgsgeschichte zum Gerichtsfall

“Finde dein Mindset”, “Verdiene Millionen mit Immobilien” oder “Dein Weg zur finanziellen Freiheit” – mit solchen Versprechen buhlen unzählige Online-Coaches in sozialen Netzwerken um Kundschaft. Die Kurse kosten oft Tausende Euro, manche sogar mehr als ein Mittelklassewagen. Was viele Käufer nicht wissen: Viele dieser Anbieter arbeiten ohne staatliche Zulassung – und genau das wird ihnen jetzt zum Verhängnis.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. III ZR 109/24) eine klare Ansage gemacht: Ohne Genehmigung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sind Coaching-Verträge unwirksam. Die Folge: Wer für so ein Online-Coaching bezahlt hat, kann sein Geld zurückverlangen – auch bei Summen im fünfstelligen Bereich.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Im konkreten Fall ging es um ein „Business Mentoring Programm“ mit dem schönen Titel „Finanzielle Fitness“. Kostenpunkt: 47.600 Euro. Die Hälfte war bereits gezahlt – 23.800 Euro. Der Anbieter hatte keine Zulassung nach dem FernUSG – und damit keinen Anspruch auf sein Honorar. Die Richter urteilten: Vertrag nichtig. Geld zurück.

Besonders brisant: Das Urteil gilt nicht nur für private Verbraucher, sondern auch für gewerbliche Kunden. Also auch Unternehmer oder Selbstständige, die sich von einem teuren Online-Coaching Wachstum, Reichweite oder Business-Erfolg versprochen haben – und enttäuscht wurden.

Wer ist betroffen?

Das BGH-Urteil trifft Online-Formate, die ganz oder überwiegend über das Internet stattfinden.

Also:

  • Videocalls via Zoom, Skype oder WhatsApp
  • Online-Kurse mit Modulen oder PDFs
  • Digitale Mentoring-Programme
  • Gruppen-Coachings mit Chat-Support

Nicht betroffen sind reine Präsenzveranstaltungen. Bei Hybrid-Seminaren – also teilweise online, teilweise vor Ort – kommt es auf das Übergewicht der Online-Anteile an.

Viele dieser Programme haben ein Problem: Die meisten Anbieter besitzen die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung gar nicht. Und das ist jetzt nicht nur ein formaler Schönheitsfehler – sondern ein echter Rechtsbruch mit teuren Folgen.

Was können Betroffene tun?

Wer ein solches Coaching gebucht – und vielleicht sogar teuer finanziert hat – sollte jetzt handeln:

  • Vertrag prüfen lassen: Hat der Anbieter eine FernUSG-Zulassung? Falls nein: Geld zurück!
  • Zahlungen stoppen: Bei fehlender Genehmigung müssen auch ausstehende Raten nicht mehr gezahlt werden.
  • Rechtlich beraten lassen: Ein Anwalt kann Rückforderungen durchsetzen oder Zahlungsverpflichtungen aussetzen.
  • Übrigens: Erste Prüfungen können z. B. kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf durchgeführt werden.

Schlag für die Selbstoptimierungsindustrie

Dieses Urteil ist ein Weckruf für alle, die mit großen Worten und null Substanz abkassieren – und ein Hoffnungsschimmer für Tausende, die sich über den Tisch gezogen fühlen.

Die Coaching-Szene hat sich zu lange im rechtlichen Graubereich bewegt – mit fünfstelligen Rechnungen für Inhalte, die man oft auch bei YouTube gratis findet. Das BGH-Urteil setzt ein Zeichen: Wer Geld verlangt, muss sich auch an die Regeln halten. Und wer keine Lizenz hat, hat jetzt ein echtes Problem. Weniger Mindset – mehr Rechtssicherheit. Gute Beratung kostet. Leere Versprechen noch viel mehr.

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