Online-Kanzlei seit 2003

24/7 Erreichbarkeit

Zufriedenheits-Garantie

Über 60.000 Mandanten vertrauen uns

Recht 24/7
Zurück zur Übersicht
Rechtliches

Gerichtsentscheidung bestätigt: Blitzer-App auch für Mitfahrende im Auto verboten

27. Feb 20232 Min. Lesezeit
Blitzerapp

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass auch Mitfahrende im Auto keine Blitzer-App nutzen dürfen, wenn der Fahrer das Fahrzeug führt. Bislang war das Verbot der Benutzung von Blitzerwarnsystemen lediglich auf die Person am Steuer beschränkt.

Hintergrund der Entscheidung

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der Ende Januar 2022 mit “deutlich überhöhter Geschwindigkeit” durch Heidelberg fuhr. Ihm sei dabei bekannt gewesen, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine App zur Warnung von Geschwindigkeitskontrollen in Betrieb war. Die Polizei kontrollierte den Fahrer aufgrund seiner auffälligen Fahrweise und fand das Smartphone in der Mittelkonsole. Der Fahrer schob das Smartphone zur Seite, als er von der Polizei kontrolliert wurde. Das vorinstanzliche Amtsgericht bestätigte daraufhin die Geldbuße über 100 Euro wegen der Nutzung der Blitzer-App.

Rechtslage und Begründung

Das Nutzungsverbot solcher Anwendungen wird in 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es, dass “wer ein Fahrzeug führt”, solch ein technisches Gerät weder betreiben noch betriebsbereit mitführen darf. Obwohl der Wortlaut der Vorschrift nahelegt, dass sich das Verbot nur auf den Fahrzeugführer bezieht, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun klargestellt, dass sich das Verbot auch auf Mitfahrer bezieht.

Hersteller von Blitzerwarnsystemen werben damit, dass die Benutzung ihrer Produkte durch Mitfahrer erlaubt sei. Diese Behauptung wurde jedoch bislang nicht gerichtlich geklärt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Nutzung einer Blitzer-App auf einem anderen Mobilgerät verboten ist, “soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht”.

Auch Smartphones sind betroffen

Dass auch Smartphones unter die Regelung fallen, obwohl sie nicht alleinig zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen “bestimmt” sind, hat vor Jahren bereits das Oberlandesgericht Celle klargestellt. Seit einer Überarbeitung des Gesetzestexts steht dort nun auch explizit, dass “die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden” dürfen. Mehrere Gerichtsentscheidungen hatten das bereits bestätigt. Wenn sie als Beweismittel gesehen werden oder zur “Gefahrenabwehr” dienen, darf die Polizei die benutzten Geräte auch beschlagnahmen.

Fazit

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig und hat auch Auswirkungen auf Mitfahrer im Auto. Wer sich bei einer Fahrt von einer Blitzer-App warnen lassen möchte, muss das künftig unterlassen, auch wenn er nicht selbst am Steuer sitzt.

Rechtsprobleme im Straßenverkehr – Recht 24/7 hilft.

zur Anwalts- erstberatung

Bearbeitung innerhalb 24h

Du hast eine konkrete Rechtsfrage?

Unsere Anwälte beraten Dich online zum Festpreis - schnell, verständlich und ohne Kanzleitermin.

Jetzt loslegen

Dein Fall beginnt hier.

Persönliche Beratung
Direkt vom Anwalt

Transparente Festpreise
ohne Überraschungen.

Antwort innerhalb
von 24 Stunden

Sicher abgesichert
bis zu 2.5 Mio. €

Keine Legal-Floskeln, sondern klare Antworten.

Der Newsletter von Recht 24/7: Fristen, Urteile und Tipps für Gründer und Mandanten. Einmal im Monat.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Abmeldung jederzeit möglich.

Trusted Shops
Trusted Shops

4.89/5

| 677 Bewertungen

Verifizierter Mandant · Vertragscheck · April 2026

Sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!: Die schnelle und professionelle Bewertung und Einschätzung meines Vertrages hat mir geholfen, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Rundum sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!

Verifizierter Mandant · Vertragsprüfung Wohnungskauf · Februar 2026

Die Erwartungen wurden übertroffen!: Ich war anfangs skeptisch, ob der Online-Service einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt gerecht werden würde. Doch Recht 24/7 hat meine Erwartungen übertroffen. Hochqualifizierte Mitarbeiter, schnelle Reaktionszeiten.

Verifizierter Mandant · Anwaltsberatung · Juni 2026

Super Erfahrung, die Bearbeitung erfolgt in echt unschlagbarer Zeit. Bei mir bei zwei Aufträgen bereits in unter 24 h und das zu einem im Marktvergleich komplett ungeschlagenen Preis.

Verifizierter Mandant · GmbH-Liquidation · Januar 2026

Unterstützung bei der Liquidation einer GmbH: Die Rückmeldungen erfolgten stets sehr zeitnah, meine Fragen wurden klar und verständlich beantwortet. Meine Erwartungen wurden nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.