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„Ehre, wem keine Ehre gebührt?“ – Youtuber trickst sich ein Bundesverdienstkreuz!

13. Mai 20253 Min. Lesezeit

Bildquelle: Instagram @marvin.wildhage

Wenn Satire zur Straftat wird

Was wie ein Gag klingt, ist bittere Realität: Der Youtuber Marvin Wildhage hat sich das Bundesverdienstkreuz – ja, das Bundesverdienstkreuz – per Täuschung beschafft. Und zwar nicht irgendeins, sondern eine Neuanfertigung des Ehrenzeichens, das einst dem legendären „Löwenzahn“-Moderator Peter Lustig verliehen wurde. Das Ganze dokumentierte er in einem Youtube-Video – gespickt mit „Was, wenn das illegal ist?“-Fragen und einem aufgesetzten Schockmoment, als der Orden tatsächlich im Briefkasten lag. Doch war das nun ein harmloser Scherz – oder doch strafbar?

Kein Witz: Ein Orden für 149 Euro

Der Weg zum Bundesverdienstkreuz war überraschend einfach: Wildhage schrieb unter falschem Namen eine Mail an den Hersteller Steinhauer & Lück, gab sich als Nachlassverwalter von Peter Lustig aus und bat um eine Ersatzanfertigung, weil das Original angeblich gestohlen wurde. Den geforderten Nachweis – eine Verleihungsurkunde – konnte er nicht liefern. Aber ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 2007 reichte offenbar aus, und zack: Der Orden wurde für 149 Euro geliefert.

Dass der Youtuber keine Urkunden fälschte, sondern sich auf einen echten Artikel bezog, hat ihn vor dem schwersten Vorwurf – Urkundenfälschung – gerettet. Doch ganz sauber ist die Sache nicht.

Der lange Arm des Strafgesetzbuchs

Juristisch betrachtet bewegt sich Wildhage in einer Grauzone, aber nicht ungeschoren: Mit seiner gefälschten Identität („Marc Furmich“) und dem nicht existenten Unternehmen „Lightbox Media“ hat er sich der Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig gemacht – Paragraf 269 Strafgesetzbuch lässt grüßen. Dass die E-Mail „nur digital“ war, macht sie nicht weniger relevant: Entscheidend ist, dass sie im Geschäftsverkehr genutzt wurde, um ein echtes Produkt unter falschen Angaben zu erhalten.

Was viele überrascht: Das Anstecken des Ordens auf Youtube ist nicht strafbar. Wildhage hat zwar keine Berechtigung, das Bundesverdienstkreuz zu tragen – doch weil er explizit betonte, dass er es nicht offiziell erhalten habe, liegt keine Amtsanmaßung oder Verunglimpfung vor. Und auch keine Ordnungswidrigkeit, weil er die Ehrung erkennbar nicht für sich beanspruchte.

Die größere Blamage: Der Hersteller

Mindestens genauso pikant wie das Verhalten des Youtubers ist das Versagen des Ordensherstellers. Nach dem Gesetz darf ein Bundesverdienstkreuz nur gegen Vorlage einer offiziellen Verleihungsurkunde verkauft werden – und nicht gegen einen Zeitungsartikel. Das Unternehmen hat also selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ob Unachtsamkeit oder Systemfehler – so einfach sollte es nicht sein, sich ein staatliches Ehrenzeichen zu erschleichen.

Grenze zur Illegalität überschritten

Wildhage weiß genau, wie man Schwachstellen aufdeckt – aber eben auch, wie man haarscharf an der Grenze zur Illegalität entlangschrammt. Diesmal hat er die Linie überschritten. Zwar bleibt es „nur“ bei einer Straftat wegen Datenfälschung – aber das ist eben kein Kavaliersdelikt. Wer sich mit dem höchsten Ehrenzeichen des Landes einen Spaß erlaubt, verspielt Vertrauen. Und ja: Auch das kann ein Schaden sein – wenn auch kein strafrechtlich relevanter.

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