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Arbeitswelt

Eiskalt im Büro – Muss ich das wirklich aushalten?

16. Jan 20263 Min. Lesezeit

Wenn der Chef frieren lässt: Das sind deine Rechte im Winter

Orkan „Elli“ tobt draußen, der Schnee türmt sich – und drinnen im Büro? Zieht’s durch und die Finger frieren am Schreibtisch fest. Doch was viele nicht wissen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht einfach im Kalten sitzen lassen. Es gibt klare Vorgaben, wie warm es am Arbeitsplatz sein muss – und Arbeitnehmer müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Einfach zu Hause bleiben oder die Arbeit einstellen ist trotzdem keine Lösung. Rechtsanwalt Paul Krusenotto erklärt, was rechtlich gilt – und wie man sich gegen zugige Büros und kaputte Heizungen wehren kann, ohne den Job zu riskieren.

Wie kalt darf es im Büro sein?

Die Antwort ist einfach: Gar nicht so kalt, wie viele denken.
Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) gelten folgende Mindesttemperaturen – je nach Tätigkeit:

  • 20 Grad bei leichter, sitzender Arbeit (klassisches Büro)
  • 19 Grad bei Tätigkeiten im Stehen oder mit leichtem körperlichem Einsatz
  • 17 Grad bei mittelschwerer Arbeit im Gehen
  • 12 Grad bei schwerer körperlicher Arbeit (z. B. Lager oder Baustelle)

Für Pausenräume, Kantinen oder Sanitärräume gelten sogar noch strengere Regeln:

  • 21 Grad für Aufenthaltsbereiche
  • 24 Grad in Waschräumen mit Duschen

Krusenotto stellt klar: „Sinken die Temperaturen unter diese Werte, muss der Arbeitgeber handeln.“ Das heißt konkret: Heizung reparieren, Zusatzheizungen aufstellen oder Arbeitsabläufe anpassen. Tut er das nicht, kann die Situation sogar zur Gesundheitsgefährdung werden – und dann darf es nicht beim Bibbern bleiben.

Was tun, wenn’s zu kalt ist?

Wichtig: Nicht einfach zu Hause bleiben! Wer eigenmächtig reagiert, riskiert Abmahnung oder Kündigung. Stattdessen sollte man:

  1. Temperatur dokumentieren (z. B. mit Thermometer)
  2. Vorgesetzte oder Betriebsrat informieren
  3. Kompromisslösungen suchen (z. B. Homeoffice, Pausenregelung)
  4. Wenn nichts passiert: Arbeitsschutzbehörde einschalten

Auch die IG Metall warnt: „Beschäftigte müssen nachweisen, dass die Temperatur am Arbeitsplatz ein Gesundheitsrisiko darstellt.“ Deshalb: Gespräch suchen statt Dienst verweigern.

Und auf dem Weg zur Arbeit? Auch bei Eis und Schnee gilt: Eigenverantwortlich handeln, aber nicht einfach fernbleiben. Nur wenn der Weg objektiv unzumutbar ist (z. B. gesperrte Straßen), darf man fernbleiben – muss das aber sofort mitteilen.

Was wir dazu sagen

Wer heute noch frierend im Büro sitzt, weil der Heizkörper streikt und der Chef sagt: „Stell dich nicht so an!“, lebt nicht in der Arbeitswelt von 2026. Es gibt Regeln – und die sind nicht zum Spaß da. Kein Mensch soll krank werden, nur weil an der Raumtemperatur gespart wird. Vielleicht wird’s Zeit, dass mancher Arbeitgeber mal selbst ein paar Stunden in seinem eigenen Büro ausharrt – ohne Jacke. Dann wird’s mit der Reparatur vielleicht ganz schnell warm.

Quelle: merkur.de

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