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Sind fünf Monate Haft für Klimaaktivisten zu viel? „Die Angeklagten beeindruckt nichts anderes“

26. Apr 20232 Min. Lesezeit

In Heilbronn wurden jüngst mehrere Klimaaktivisten zu harten Strafen verurteilt. Die Richterin Julia Schmitt hatte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt – weil sie mehrere Stunden eine Straße blockiert hatten. Das Urteil war mitunter als zu scharf empfunden, aber auch bejubelt worden. Die Knallhart-Richterin? Am Amtsgericht Heilbronn sieht man das anders. Die Angeklagten würde nichts anderes beeindrucken, hatte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung vorgetragen.

Kritik an harten Strafen

Experten sehen die Entscheidung jedoch kritisch. So verneint beispielsweise Katrin Höffler, Professorin für Strafrecht, Kriminologie und Rechtssoziologie an der Universität Leipzig, dass härtere Strafen einen positiven Effekt haben: „Ein höheres Strafmaß schreckt nicht ab, im Gegenteil, gravierende negative Folgen in Kauf zu nehmen ist ja gerade Teil des Protests. Negatives Labeling wird eher zu einer größer werdenden Spaltung führen“, sagte sie dem Tagesspiegel. Ähnlicher Ansicht ist Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Unterstützung für das Amtsgericht

Michael Reißer, der Pressesprecher des Amtsgerichts Heilbronn, hält dagegen und verweist auf ein Beispiel aus der Praxis: „Eine der Bewährungsstrafen hat Frau Schmitt zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat beteuert, sich nun auf seine Ausbildung zu konzentrieren und nichts mehr mit Klima-Aktivismus zu tun haben zu wollen. Wir gehen hier am Gericht davon aus, dass die zuvor ausgesprochene harte Strafe auf fruchtbaren Boden gestoßen ist“.

Auch die Union unterstützt die Entscheidung des Amtsgerichts. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisiert zu milde Strafen seitens der Justiz. „Wir müssen durch eine gesetzliche Anhebung des Strafrahmens deutschlandweit mehr sogenannte Klima-Aktivisten von Straftaten abschrecken“, sagte Krings dem Tagesspiegel.

Michael Reißer betont, dass das jüngste Urteil des Amtsgerichts Heilbronn deutlich mache, dass der Rechtsstaat zumindest im Wiederholungsfall handlungsfähig ist: „Eine Freiheitsstrafe kann nur auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn es eine positive Sozial- und Kriminalprognose gibt“

Das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn ist ein weiteres Beispiel für die Kontroverse um den Umgang mit Klimaaktivisten. Es zeigt, dass es bei der Entscheidung über die angemessene Strafe für Protestaktionen nicht nur um die strafrechtliche Bewertung, sondern auch um politische Überlegungen geht. Die Frage, ob Strafen abschreckend wirken oder Proteste weiter anheizen, bleibt offen. Fest steht jedoch, dass auch ein guter Zweck keine kriminellen Mittel heiligt. Proteste müssen im Rahmen des Rechtsstaates stattfinden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Union mit ihrem Antrag im Bundestag Erfolg haben wird. Eines ist sicher: Die Kontroverse um den Klimaprotest wird weitergehen.

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