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Kindermörder Magnus Gäfgen will raus – Staatsanwaltschaft sagt: „Nein!“

5. Aug 20253 Min. Lesezeit

Nach 23 Jahren Haft: Darf ein Mörder einfach wieder frei sein?

Er hat ein Kind getötet – kalt, geplant, grausam. 2003 war Magnus Gäfgen für die Tat zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, das Gericht hatte zudem eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. Doch lebenslang bedeutet in Deutschland eben nicht automatisch: für immer. Und jetzt will der Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler raus aus dem Gefängnis.

Im Sommer 2024 stellte Gäfgen einen neuen Antrag auf vorzeitige Entlassung. Und sofort war klar: Dieser Fall würde erneut Wellen schlagen. Denn er berührt eine Grundfrage des Strafrechts – kann sich ein Mensch so ändern, dass er trotz Mordes wieder in die Gesellschaft zurückkehrt?

Die Antwort der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist klar: Nein.

Psychologe schweigt, Staatsanwalt spricht Klartext

Im Auftrag des Landgerichts Kassel wurde ein neues Gutachten eingeholt – vom renommierten Kriminalpsychologen Rudolf Egg. Der Experte kennt solche Fälle. Ob er Gäfgen für rückfallgefährdet hält, sagt er nicht. Er schweigt. Und das ist sein gutes Recht – immerhin geht es hier um ein laufendes Verfahren.

Doch die Staatsanwaltschaft Frankfurt macht kein Geheimnis aus ihrer Einschätzung: Die Strafe soll nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Oberstaatsanwalt Dominik Mies bestätigte gegenüber FOCUS online, dass man sich klar gegen eine Freilassung positioniert habe – auf Basis des Gutachtens und der Einschätzung der Justizvollzugsanstalt.

Die Entscheidung über Gäfgens Zukunft liegt jetzt bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel.

Rückblick: Ein Mord, der Deutschland erschütterte

2002 schockierte die Entführung und Ermordung von Jakob von Metzler das ganze Land. Der Täter: ein Jurastudent mit guten Noten – aber düsteren Absichten. Gäfgen hatte das Kind in seine Wohnung gelockt, erstickt und dann die Eltern um eine Million Euro Lösegeld erpresst – obwohl er wusste, dass der Junge längst tot war.

Erst als ihm bei einem Verhör Schmerz angedroht wurde, verriet Gäfgen den Ort der Leiche. Später versuchte er sogar, gegen die Polizei vorzugehen – wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen. Ein doppelter Schlag ins Gesicht der Opferfamilie.

2017 wollte er schon einmal raus. Damals lehnte das Gericht ab. Begründung: Keine echte Reue, keine ausreichende Aufarbeitung der Tat, weiter gefährlich. Jetzt, 2025, der nächste Versuch – aber wieder keine Empfehlung zur Freilassung.

Reue ist kein Freifahrtschein – dieser Mann gehört nicht auf die Straße!

Gäfgen will raus. Er will Freiheit, Zukunft, vielleicht sogar Vergessen. Aber vergessen darf hier niemand. Ein elfjähriger Junge starb, weil ein erwachsener Mann Macht und Geld wollte. Das ist keine Jugendsünde, kein Affekt, kein Ausrutscher – das ist ein Planmord an einem Kind.

Wir bei RECHT 24/7 sagen: Ein Menschenleben wiegt schwer. Besonders das eines Kindes. Wenn das Gesetz die „besondere Schwere der Schuld“ anerkennt, dann darf diese nicht einfach nach 20 Jahren auf dem Papier verschwinden. Gäfgen hat bislang nicht bewiesen, dass er sich verändert hat – im Gegenteil: Er hat den öffentlichen Umgang mit seiner Tat jahrelang für juristische Winkelzüge genutzt.

Strafvollzug ist nicht nur Resozialisierung – er ist auch Schutz der Gesellschaft. Und solange Zweifel bestehen, muss dieser Schutz Vorrang haben. Kein Gutachten der Welt kann ein totes Kind zurückbringen. Aber es kann verhindern, dass der Täter zu früh wieder draußen ist.

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