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Rechtliches

Klimaaktivismus vor Gericht: „Letzte Generation“ wegen krimineller Vereinigung angeklagt

5. Apr 20253 Min. Lesezeit
Letzte Generation

Bildquelle: Instagram @letztegeneration

Vom Protest zur Anklage: Jetzt droht der „Letzten Generation“ eine harte Strafe

Blockierte Straßen, festgeklebte Hände und endlose Diskussionen – die „Letzte Generation“ hat in den letzten Jahren polarisiert wie kaum eine andere Protestbewegung. Jetzt spitzt sich die Lage juristisch zu: Fünf ehemalige Mitglieder der Gruppe wurden von der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.

Darunter soll auch Carla Hinrichs, eine der bekanntesten Gesichter der Bewegung, sein. Was das konkret bedeutet? Im schlimmsten Fall mehrjährige Haftstrafen. Doch der Fall ist rechtlich wie politisch heikel – denn es geht nicht nur um Straßenblockaden, sondern auch um die Grenzen des zivilen Ungehorsams in einer Demokratie.

149 Seiten Anklage – und viele offene Fragen

Die Anklageschrift umfasst laut der Gruppe 149 Seiten. Konkrete Inhalte bleiben bislang geheim, auch weil die Beschuldigten noch nicht offiziell alle Unterlagen erhalten haben. Fest steht: Der § 129 Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Vereinigung – ist kein Bagatelldelikt. Wer verurteilt wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn.

Voraussetzung für eine Verurteilung ist allerdings, dass die Organisation gezielt auf Straftaten ausgerichtet war – und dass diese Straftaten nicht nur „Nebensache“ waren, sondern Kern der Aktivität. Genau das ist umstritten. Während Kritiker der „Letzten Generation“ von Nötigung und Verkehrsgefährdung sprechen, betonen die Aktivist:innen ihren Anspruch auf zivilen Protest und Aufklärung zur Klimakrise.

Der Staat greift durch – und erntet Kritik

Die Anklage ist Teil einer breiten Ermittlungswelle, die 2023 ihren Höhepunkt in einer bundesweiten Razzia fand: 170 Polizisten durchsuchten 15 Objekte in sieben Bundesländern. Sogar die Website der Gruppe wurde zeitweise abgeschaltet – auf ihr stand plötzlich, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handle. Der Vorwurf war klar – die öffentliche Wirkung enorm. Kurz darauf wurde die Seite zwar wieder freigegeben, doch der Schaden war da.

Klimaaktivismus oder kriminelle Struktur?

Für viele Beobachter stellt sich nun die Frage: Wo endet legitimer Protest – und wo beginnt eine Straftat? Die Gruppe selbst sieht sich weiterhin als politische Bewegung. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung haben. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung war, könnte das harte Konsequenzen für vergleichbare Protestformen haben. Umgekehrt könnte ein Freispruch den Raum für zivilen Ungehorsam in Deutschland deutlich absichern.

Ein Prozess, der mehr verhandelt als nur ein Gesetzesparagraf

Noch ist nicht entschieden, ob es tatsächlich zu einem Verfahren kommt. Die Unschuldsvermutung gilt – auch für Klimaaktivisten. Doch schon jetzt zeigt der Fall, wie stark sich der Umgang mit Protest in Deutschland verändert hat. Der Staat geht härter vor, die Öffentlichkeit diskutiert emotionaler – und der Rechtsstaat steht vor der Aufgabe, Freiheit, Protestrecht und Ordnung in ein neues Gleichgewicht zu bringen.

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