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Kruzifix raus! Gericht kippt Kreuzpflicht am Gymnasium – Was das Urteil für Bayerns Schulen bedeutet

16. Jul 20252 Min. Lesezeit

Wenn das Kreuz zu viel wird

Ein Kreuz im Schulflur – für manche ein Stück Heimat, für andere ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Jetzt hat ein bayerisches Gericht entschieden: Genau dieses Kreuz im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Zwei Schülerinnen hatten geklagt – und gewonnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte am 8. Juli 2025, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“. Damit bekommt ein lang schwelender Streit eine neue Wendung.

Die Richter sahen das so: Wer täglich zur Schule muss und dort direkt mit einem religiösen Symbol konfrontiert wird – und zwar ohne echte Möglichkeit, dem auszuweichen – wird in seiner negativen Glaubensfreiheit verletzt. Heißt: Niemand darf gegen seinen Willen mit Religion konfrontiert werden. Nicht mal in Bayern.

Söders Kreuzerlass – jetzt bröckelt er

2018 hatte Markus Söder den berühmten „Kreuzerlass“ durchgesetzt. Ein Kreuz im Eingangsbereich jedes staatlichen Gebäudes – als Zeichen bayerischer Kultur, wie er betonte. Doch Kritiker warfen ihm vor, Religion für politische Zwecke zu missbrauchen – sogar Kirchen hielten sich mit ihrer Zustimmung zurück.

Das neue Urteil bringt jetzt einen Dämpfer für Söders Symbolpolitik. Denn: Der Kreuzerlass gilt nicht für Gymnasien. Auch ein Gesetz, das in Grundschulen Kreuze im Klassenzimmer vorschreibt, lässt sich nicht auf weiterführende Schulen übertragen. Für Gymnasien fehlt die gesetzliche Grundlage.

Ob der Landtag diesen Zustand noch gesetzlich „nachbessert“, ließ das Gericht offen. Fakt ist aber: Der Staat darf in Schulen nicht einfach religiöse Zeichen aufhängen, wenn sie nicht neutral und allgemein akzeptiert sind.

Kein Freifahrtschein für Atheismus – aber klare Grenzen für den Staat

Wichtig: Die Klage hatte auch einen zweiten Punkt – den Schulgottesdienst. Hier unterlagen die Schülerinnen. Die Schule hatte ihnen erlaubt, während des Gottesdienstes einen Alternativunterricht zu besuchen. Das fanden die Richter okay. Denn wer eine Alternative bekommt, wird nicht zur Teilnahme gezwungen. Ein Kompromiss, der zeigt: Religionsfreiheit heißt nicht Religionsverbot – aber auch nicht Religionszwang.

Klare Kante gegen Symbolpolitik

Was Söder 2018 als kulturelle Leitplanke verkaufen wollte, war von Anfang an juristisch wackelig. Ein Kruzifix mag für viele Heimat bedeuten – aber es darf eben nicht jeder zur Heimat aller erklärt werden. Wenn der Staat neutral sein will, muss er religiöse Symbole im öffentlichen Raum mit Fingerspitzengefühl behandeln – und nicht mit dem Hammer.

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