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Tapete vs. Welle: Paulaner verklagt Berentzen–Wie ähnlich darf Spezi aussehen?

15. Jul 20253 Min. Lesezeit

Farbenspiel vor Gericht: Cola-Mix wird zur Geschmackssache – im Design

Ein Getränkestreit, wie er nur in Deutschland entstehen kann: Im Gerichtssaal in München stehen vier Flaschen Cola-Mix im Zentrum – zwei von Paulaner, zwei von Berentzen. Der Vorwurf: Die Mio Mio Cola+Orange Mische von Berentzen sieht der Spezi-Flasche von Paulaner zu ähnlich. Es geht um Wellen, Kreise und Orangetöne. Klingt harmlos, ist aber ernst – der Streitwert liegt bei 250.000 Euro.

Am Ende der mündlichen Verhandlung zeigte sich das Landgericht München I unentschlossen. „Es kann so oder so ausgehen“, sagte der Vorsitzende Richter Vincent Mayr. Das Urteil wird am 5. August erwartet – bis dahin bleibt unklar, ob Paulaner mit seiner Design-Klage durchkommt oder Berentzen mit seiner Tapeten-Geschichte das letzte Wort bekommt.

Kreise, Wellen und Cola mit Geschichte

Was ist passiert? Paulaner hat sich das geschwungene Wellen-Design seiner Spezi-Flasche schützen lassen. Jetzt behauptet das Unternehmen: Berentzens Flaschendesign kommt dem verblüffend nahe, sowohl in Form als auch in Farbe. Auf den Etiketten der Mio Mio-Mische seien ebenfalls geschwungene Muster und orangefarbene Töne zu finden – zu ähnlich, findet Paulaner.

Berentzen hingegen kontert: Das sind Kreise, keine Wellen. Und außerdem seien kräftige Farben bei Cola-Mix-Getränken branchenüblich. Die Idee für das Etikett stamme übrigens von einer Tapete im Studenten-WG-Zimmer des Marketingchefs – was das Gericht immerhin zur Kenntnis nahm, aber nicht besonders ernst nahm.

Der Anwalt von Paulaner blieb dabei: Tapeten sind keine Markenrechte. Und ein Flaschendesign sei eben nicht einfach „schön bunt“, sondern könne durchaus als Herkunftshinweis gelten – vor allem, wenn Kunden Spezi mit bestimmten Farben oder Mustern verbinden.

Ist der Look eines Getränks wirklich schützbar?

Die juristische Frage ist knifflig: Wann ist ein Design „verwechselbar ähnlich“? Es kommt darauf an, ob der Durchschnittsverbraucher im Supermarktregal die Produkte miteinander verwechselt oder zumindest glaubt, sie kämen aus dem gleichen Unternehmen. Und das ist bei Getränken mit ähnlicher Zielgruppe und Farbe durchaus denkbar.

Tatsächlich hatte Paulaner mit dieser Argumentation bereits im März Erfolg – in einem ähnlichen Fall gegen die Karlsberg-Brauerei aus Homburg. Auch dort ging es um Cola-Mix und ähnliche Farben. Das Münchner Gericht wertete die Gestaltung der Etiketten als Markenmerkmal mit Wiedererkennungswert.

Geschmack ist keine Tapete

Mal ehrlich: Wenn eine Tapete zur Verteidigung gegen eine Markenklage herhalten muss, wird’s langsam kreativ. Klar – Farben und Designs sind keine Exklusivrechte. Aber wenn man sich zu sehr am Marktführer orientiert, darf man sich nicht wundern, wenn’s vor Gericht landet.

Der Fall ist nicht nur ein Design-Streit, sondern ein Paradebeispiel für den Kampf um Aufmerksamkeit im Supermarktregal. In einer Welt, in der Produkte binnen Sekunden visuell bewertet werden, wird eben jede Welle, jeder Farbton zur Markenbotschaft. Wer mitspielt, sollte wissen: Originell sein schützt besser als sich rausreden. Besonders, wenn das einzige Alibi an der Wand hängt.

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