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Rechtliches

“Übler Nachruf” auf Pochers Bildschirmkontrolle: Gericht stoppt Verfahren – gegen 15.000 Euro

5. Dez 20252 Min. Lesezeit

Bild: @anne_wuensche / Instagram.com

Ein Influencer-Witz zu viel?

Oliver Pocher – Entertainer, Provokateur, Dauer-Zielscheibe und gern auch mal der Schütze selbst. Doch diesmal schoss der Comedian übers Ziel hinaus. Seine spitze Zunge brachte ihn in echte juristische Schwierigkeiten: Wegen übler Nachrede gegenüber Influencerin Anne Wünsche stand Pocher in Köln vor Gericht.

Der Vorwurf: In zwei Videos aus dem Jahr 2020 unterstellte er Wünsche, sich positive Kommentare und Emojis im Netz einfach gekauft zu haben – darunter angeblich 96.000 Herzchen. Für Pocher ein gefundenes Fressen für seine Online-Rubrik „Bildschirmkontrolle“. Für Wünsche offenbar ein Angriff auf die eigene Glaubwürdigkeit – und damit ein Fall fürs Strafrecht.

„Bevor ich’s dem Staat gebe, lieber für den guten Zweck“

Was als klassischer Social-Media-Beef begann, endete jetzt in einem stillen Vergleich vor dem Kölner Amtsgericht: Pocher muss 15.000 Euro zahlen – nicht an den Staat, sondern an gemeinnützige Einrichtungen.

Die Einigung kam nach einem sogenannten „Rechtsgespräch“ zustande, also einem Deal zwischen Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Prozess wird dafür nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt – wenn das Geld fließt, ist die Sache für die Justiz erledigt. Und: Pocher gilt damit nicht als vorbestraft.

Vor Gericht gab sich der Comedian einsichtig. Die Anschuldigungen gegen Anne Wünsche habe er auf Aussagen eines Informanten gestützt – ohne dessen Angaben zu prüfen. Sein Kommentar zum Vergleich: „Bitte einfach beenden.“ Lieber zahle er die 15.000 Euro „für einen guten Zweck“, als an die Staatskasse – so habe „wenigstens noch jemand an Weihnachten was davon“.

Zivilrechtlich wurde Pocher schon eingebremst

Strafrechtlich ist der Fall damit wohl bald vom Tisch – doch zivilrechtlich gab es schon Ende November ein erstes Urteil: Das Hamburger Landgericht untersagte Pocher, seine Aussagen über angeblich gekaufte Likes und Follower zu wiederholen. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Einen vollen Sieg konnte Anne Wünsche vor dem Zivilgericht allerdings nicht verbuchen: Ihre Forderung nach Schadensersatz wurde abgewiesen.

Kritische Einordnung

Pochers Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie schmal der Grat zwischen Satire, Meinung und strafbarer Aussage im Netz geworden ist. Wer öffentlich draufhaut – auch wenn’s „lustig gemeint“ ist – muss damit rechnen, dass der Witz nicht für alle lustig ist. Man kann über Influencer und ihre Online-Auftritte denken, was man will. Aber wenn Behauptungen ohne Beweise verbreitet werden, kann das teuer werden – oder gefährlich. Besonders, wenn 96.000 Herzchen am Ende mehr Sprengkraft haben als man denkt.

Quelle: spiegel.de

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