Online-Kanzlei seit 2003

24/7 Erreichbarkeit

Zufriedenheits-Garantie

Über 60.000 Mandanten vertrauen uns

Recht 24/7
Zurück zur Übersicht
Arbeitswelt

Wieviel Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

14. Jan 20222 Min. Lesezeit
Urlaubsanspruch

Bei der Feststellung des Jahresurlaubs gibt es oft Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und den Mitarbeitern eines Betriebes. Weil es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Jahresurlaubs gibt, sollen hier wichtige Begriffe erklärt werden:

  • Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch
  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Freiwillig gewährter Mehrurlaub
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit
  • Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Sonderregelungen

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Jahresurlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers liegt der Mindestanspruch für in Vollzeit tätige Arbeitnehmer bei vier Wochen Urlaub pro Jahr. Dabei richtet sich die Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage nach der Anzahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitstage.

Bei einer 6-Tage Arbeitswoche (inklusive Samstag) beträgt der Urlaubsanspruch 24 Arbeitstage. Wer nur an 5 Tagen in der Woche arbeitet, bekommt mindestens 20 Urlaubstage.

Tarifvertragliche Regelungen und freiwillig gewährter Mehrurlaub

In vielen Branchen haben Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen auf vertraglicher Basis geregelt. Ein wichtiger Bestandteil des Tarifvertrages ist die Regelung des Jahresurlaubes. In vielen Berufen und Branchen ist ein Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen bei einer zugrunde gelegten 5-tägigen Arbeitswoche üblich.

Darüber hinaus gibt es Unternehmen, die eigene Verträge mit ihren Mitarbeitern aushandeln oder die nicht an tarifvertraglichen Regelungen teilnehmen. Hier kann es in Einzelfällen zu großzügigeren Regelungen beim Jahresurlaub kommen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Wer als Teilzeitkraft genau wie die Kollegen in Vollzeitarbeit an jedem Tag arbeitet, der besitzt den gleichen Anspruch auf Jahresurlaub. Ist beispielsweise im Tarifvertrag eine 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaubsanspruch vereinbart, so erhalten beide Arbeitnehmer 30 Tage Jahresurlaub.

Bei einer Teilzeitarbeit des Arbeitnehmers an nur 3 Tagen in der Woche sieht die Rechnung so aus:

30 Tage Urlaub geteilt durch 5 Arbeitstage x 3 Teilzeittage = 18 Tage Jahresurlaub für den Teilzeitbeschäftigten.

Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsverträgen

Die Befristung eines Arbeitsvertrages hat keine Auswirkungen auf die Berechnung des Jahresurlaubs. Einzige Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch ist, dass der Arbeitsvertrag mindestens einen Monat Bestand hat. Bei Zweifel darüber, wieviel Urlaub einem zusteht, sollte man den Arbeitsvertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Sonderregelungen

Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten bei einer 5-Tage-Arbeitswoche nach dem Gesetz zusätzlich 5 Urlaubstage pro Jahr. Auch für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es zusätzliche Urlaubstage im Jahr.

Lassen Sie vor Unterzeichnung Ihren neuen Arbeitsvertrag prüfen. Neben Ihrem Urlaubsanspruch prüfen unsere Rechtsanwälte auch alle weiteren wichtigen Klauseln.

Arbeitsvertrag prüfen

119,00 EURO – Bearbeitung in 24h

Du hast eine konkrete Rechtsfrage?

Unsere Anwälte beraten Dich online zum Festpreis - schnell, verständlich und ohne Kanzleitermin.

Jetzt loslegen

Dein Fall beginnt hier.

Persönliche Beratung
Direkt vom Anwalt

Transparente Festpreise
ohne Überraschungen.

Antwort innerhalb
von 24 Stunden

Sicher abgesichert
bis zu 2.5 Mio. €

Keine Legal-Floskeln, sondern klare Antworten.

Der Newsletter von Recht 24/7: Fristen, Urteile und Tipps für Gründer und Mandanten. Einmal im Monat.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Abmeldung jederzeit möglich.

Trusted Shops
Trusted Shops

4.89/5

| 677 Bewertungen

Verifizierter Mandant · Vertragscheck · April 2026

Sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!: Die schnelle und professionelle Bewertung und Einschätzung meines Vertrages hat mir geholfen, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Rundum sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!

Verifizierter Mandant · Vertragsprüfung Wohnungskauf · Februar 2026

Die Erwartungen wurden übertroffen!: Ich war anfangs skeptisch, ob der Online-Service einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt gerecht werden würde. Doch Recht 24/7 hat meine Erwartungen übertroffen. Hochqualifizierte Mitarbeiter, schnelle Reaktionszeiten.

Verifizierter Mandant · Anwaltsberatung · Juni 2026

Super Erfahrung, die Bearbeitung erfolgt in echt unschlagbarer Zeit. Bei mir bei zwei Aufträgen bereits in unter 24 h und das zu einem im Marktvergleich komplett ungeschlagenen Preis.

Verifizierter Mandant · GmbH-Liquidation · Januar 2026

Unterstützung bei der Liquidation einer GmbH: Die Rückmeldungen erfolgten stets sehr zeitnah, meine Fragen wurden klar und verständlich beantwortet. Meine Erwartungen wurden nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.