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Arbeitswelt

Urteil mit Sprengkraft: Kein bezahlter Vaterschaftsurlaub – Väter schauen in die Röhre!

16. Apr 20253 Min. Lesezeit

Vater sein ist kein Job? Gericht lehnt Schadenersatz für fehlenden Vaterschaftsurlaub ab

Ein Vater nimmt sich nach der Geburt seines Kindes Urlaub – wie viele. Doch er will mehr: zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, wie ihn die EU eigentlich vorsieht. Als das nicht klappt, zieht er vor Gericht. Und verliert. Das Landgericht Berlin sagt klipp und klar: Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben – und ein spezieller Vaterschaftsurlaub ist nicht nötig.

Das Urteil: Kein Schadensersatz für den Papa, keine neue Regelung in Sicht. Die Bundesrepublik Deutschland darf weiter auf ihre Elternzeit-Regelung verweisen – auch wenn die im Alltag eher bürokratisch als familienfreundlich wirkt.

Was war passiert?

Der Kläger hatte nach der Geburt seines Kindes regulären Erholungsurlaub genommen. Doch laut EU-Richtlinie steht Vätern eigentlich ein bezahlter Sonderurlaub von zwei Wochen direkt nach der Geburt zu. Deutschland hat das – Stand heute – noch nicht umgesetzt.

Sein Argument: Die Elternzeit sei kein Ersatz für den EU-konformen Vaterschaftsurlaub. Denn: Elternzeit kann man auch Monate später nehmen, sie ist unbezahlt, wenn man kein Elterngeld beantragt – und sie ist formal deutlich komplizierter.

Das Landgericht Berlin (Az 26 O 133/24) sah das anders: Die bestehenden Regelungen – Elternzeit plus Elterngeld – reichen aus. Damit sei Deutschland auch ohne extra Vaterschaftsurlaub im Rahmen der EU-Vorgaben unterwegs.

EU-Vorgabe vs. deutsche Realität: Ein Spagat auf dem Rücken der Väter?

Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fordert: Zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt, ohne Bürokratie und mit klarer Bezahlung. So soll Gleichstellung gefördert und Vätern der Einstieg ins Familienleben erleichtert werden.

Deutschland interpretiert das etwas… anders: Statt eines konkreten Vaterschaftsurlaubs gibt’s die altbekannte Elternzeit – unbezahlt, bürokratisch und oft nicht mal vollständig nutzbar. Viele Väter nehmen maximal zwei Monate – und selbst das ist in manchen Branchen schon „mutig“.

Das Gericht argumentiert: Solange es Regelungen gibt, die in Summe die Richtlinie erfüllen könnten, ist alles in Butter. Dass die Realität in vielen Fällen alles andere als gleichberechtigt oder zugänglich ist – geschenkt.

Und jetzt? Berufung möglich, Reform dringend nötig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater kann beim Kammergericht Berlin Berufung einlegen – und es bleibt spannend, ob ein höheres Gericht die deutsche Auslegung der EU-Richtlinie genauso großzügig bewertet.

Unabhängig vom juristischen Ausgang bleibt die politische Frage: Wann kommt endlich der unkomplizierte, bezahlte Vaterschaftsurlaub? Andere Länder haben längst geliefert – Deutschland hinkt hinterher.

Recht 24/7 meint dazu:

Dieses Urteil ist kein Sieg für die Familie – sondern ein Armutszeugnis. Die EU sagt ganz klar: Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt, bezahlt, ohne Hürden. Deutschland? Antwortet mit: „Nehmt doch Elternzeit!“ – und lässt die Väter damit auf dem Amt stehen.

Der Staat erwartet moderne Familien – bietet aber Regelungen von vorgestern. Dabei wäre ein echter Vaterschaftsurlaub ein echter Gamechanger: Für Gleichstellung, für die Bindung zum Kind, für die Partnerschaft auf Augenhöhe.

Deutschland hat die Wahl: Entweder bald nachbessern – oder irgendwann von Brüssel eins auf den Deckel kriegen. Wir finden: Es wird Zeit für echte Reformen – nicht nur für juristische Ausreden.

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