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Wenn die Bank sich Zeit nimmt: Was Sie über das OLG-Urteil zur Geldwäscheprävention wissen müssen

28. Mär 20253 Min. Lesezeit
Eingang OLG Generalstaatsanwaltschaft

Im Juni 2023 erhielt eine Frau zwei hohe Überweisungen in Höhe von insgesamt fast einer Million Euro auf ihr Bankkonto. Die Bank reagierte jedoch mit großer Vorsicht und verweigerte die Auszahlung. Der Grund: Verdacht auf Geldwäsche. Doch was passiert, wenn die Bank aufgrund solcher Verdachtsmomente den Zugang zu Ihrem Geld blockiert? Muss sie dafür haften, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt? Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat kürzlich in einem Fall entschieden, der für viele Bankkunden von Bedeutung sein könnte.

Die Bank hat einen guten Grund, zu zögern

Laut dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche bestimmte Transaktionen zu melden und eine Freigabe der Transaktion abzuwarten. In diesem Fall hatte die Bank die hohen Überweisungen sofort der Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet, einer Behörde, die Finanztransaktionen auf mögliche illegale Aktivitäten überprüft. Solange keine klare Bestätigung von der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorliegt, kann die Bank die Auszahlung verzögern – eine Maßnahme, die rechtlich abgesichert ist.

Die Kundin forderte nach der Verzögerung die Auszahlung der Gelder sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Doch das OLG Frankfurt gab der Bank recht: Selbst wenn der Verdacht auf Geldwäsche nicht bestätigbar ist, hat die Bank das Recht, einige Tage zur Prüfung der Transaktion zu benötigen. In einer Situation mit solch hohen Summen und einem potenziellen Risiko für das Finanzinstitut sei eine vorsichtige Herangehensweise durchaus gerechtfertigt.

Die Bank muss nicht für Ihre Anwaltskosten zahlen

Eine wichtige Frage bleibt: Muss die Bank die Anwaltskosten übernehmen, wenn sie durch ihre Verzögerung den Kunden zur rechtlichen Hilfe zwingt? Das Oberlandesgericht entschied, dass die Bank nicht für die Kosten des Anwalts aufkommen muss. Es sei nämlich noch nicht von einer Pflichtverletzung der Bank die Rede, bevor die festgelegte Frist abgelaufen ist. Dies bedeutet, dass eine Bank, die eine Transaktion aufgrund von Verdacht zurückhält, nicht zwangsläufig für alle Anwaltskosten verantwortlich gemacht werden kann – selbst wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt.

Banken können sich Zeit nehmen – und Kunden bleiben auf ihren Kosten sitzen
Die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, wie sehr Banken in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle in der Verantwortung stehen und wie weit sie sich absichern müssen. Der Schutz vor illegalen Finanztransaktionen hat einen hohen Stellenwert, jedoch müssen Kunden auch damit rechnen, dass sie in solchen Fällen in die Pflicht genommen werden, wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Bank ist nicht verpflichtet, den Anwalt zu bezahlen, obwohl der Verdacht im Nachhinein nicht bestätigt wird.

Kunden müssen zahlen: Ist das faire Lösung für Bankverzögerungen?

Die Entscheidung des OLG mag aus rechtlicher Sicht nachvollziehbar sein, doch es bleibt die Frage, ob es fair ist, dass Kunden in solch einem Fall auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, besonders wenn sich der Verdacht als völlig unbegründet herausstellt. Hier könnte eine ausgewogenere Lösung von den Gerichten gefordert werden. Schließlich sollte es nicht die Aufgabe des Kunden sein, für die Verzögerung und das vorsichtige Handeln einer Bank aufzukommen – besonders wenn es um hohe Summen geht, die für den Alltag vieler Menschen eine erhebliche Bedeutung haben.

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