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Wenn Eltern morden lassen – was der BGH jetzt klarstellt

5. Jan 20263 Min. Lesezeit

Bild: MDart10 / Shutterstock.com

Eltern unter Anklage: Ab wann wird Wegsehen zur Straftat?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil aus Karlsruhe für Aufsehen gesorgt: Eltern können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre strafmündigen Kinder nicht von schweren Straftaten abhalten – selbst dann, wenn das Kind “schon alt genug” ist, um das Unrecht zu erkennen.

Konkret ging es um einen erschütternden Fall: Eine Mutter war im Haus, als ihr Sohn mit einem Freund dort ihren Ex-Partner brutal ermordete – und sie griff nicht ein. Das Landgericht Trier verurteilte sie zunächst lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung. Doch der BGH sagt nun: So einfach kommt sie nicht davon.

Garantenstellung: Was Eltern wissen müssen

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die sogenannte Garantenstellung – also die rechtliche Pflicht, bestimmte Personen zu schützen oder zu überwachen. Diese Pflicht trifft laut BGH besonders Eltern. Und zwar nicht nur bei kleinen Kindern, sondern auch bei Jugendlichen, die rechtlich schon strafmündig sind.

Der Grund: Solange ein Kind nicht volljährig ist, bleibt die elterliche Verantwortung bestehen. Das bedeutet: Wer Anzeichen erkennt, dass das eigene Kind eine Straftat plant – oder sogar gerade dabei ist, sie zu begehen – muss eingreifen. Sonst kann das als unechtes Unterlassen nach § 13 StGB gewertet werden. Und das kann strafbar sein – sogar als Beihilfe oder Mittäterschaft bei einem Mord.

Die Schlüsselszene: Ein Nicken als Beihilfe zum Mord?

Im Fall aus Rheinland-Pfalz war die Mutter nicht nur untätig – sie hatte laut Urteil sogar Tage zuvor dem Mordplan stillschweigend zugestimmt. Auf den Vorschlag ihres Sohnes, den verhassten Ex umzubringen, soll sie genickt haben. Und sagte dann: „Überlegt euch mal, wie man ihn loswerden kann.“

Das Landgericht sah darin keine Beihilfe. Der BGH schon: Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt der konkrete Tatentschluss noch nicht gefasst war, könne ein solches Verhalten als psychische Beihilfe gewertet werden – also eine Unterstützung der Tat durch Worte, Gesten oder schlichtes Einverständnis.

Und auch später, während der Tat, war die Frau alles andere als machtlos: Laut BGH hätte sie einschreiten, den Angriff stoppen oder zumindest versuchen können, das Opfer medizinisch zu versorgen. Sie war gelernte Krankenschwester. Doch sie ging einfach weg.

Eltern haften nicht nur zivil – sondern jetzt auch strafrechtlich

Der BGH bringt es auf den Punkt: Die elterliche Pflicht zur Aufsicht endet nicht mit dem 14. Geburtstag. Wer von einem geplanten oder laufenden Verbrechen des eigenen Kindes erfährt, darf nicht einfach wegsehen – schon gar nicht, wenn jemand in Lebensgefahr schwebt.

Das Urteil schärft die Grenzen und Pflichten im Familienrecht auf drastische Weise. Es signalisiert: Eltern müssen nicht alles kontrollieren – aber sie dürfen bei konkreten Hinweisen auf schwere Straftaten nicht tatenlos bleiben. Und schon gar nicht dürfen sie sich aus der Verantwortung ziehen mit einem Achselzucken oder einem „Na dann überlegt mal.“

Einordnung: Endlich ein Urteil mit Wucht

Zu lange hat man sich hinter der scheinbaren Selbstständigkeit von Jugendlichen versteckt, wenn es unbequem wurde. Eltern wollen bei TikTok nichts mehr wissen – aber beim Mord im eigenen Haus plötzlich auch nicht? Wer das eigene Kind beim Töten beobachtet und wegschaut, hat nicht versagt – sondern mitgemacht. Und das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern in Zukunft wohl auch ganz klar strafbar.

Quelle: lto.de

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