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Arbeitswelt

Krank nach Kündigung: Was ein Elektriker erstritten hat

25. Nov 20253 Min. Lesezeit

Gelber Schein nach Kündigung – Absicht oder echte Krankheit?

Ein Mitarbeiter kündigt selbst – und wird während der verbleibenden Arbeitszeit plötzlich krank. So oder so ähnlich beginnt eine Geschichte, bei der viele Arbeitgeber erstmal misstrauisch werden. Im konkreten Fall ging es um einen Elektriker, der nach seiner Kündigung plötzlich mit Spannungskopfschmerzen ausfiel – exakt bis zum Beginn seines Resturlaubs. Zufall? Der Arbeitgeber glaubte nicht daran und verweigerte kurzerhand die Lohnfortzahlung von rund 1.400 Euro.

Doch der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) – und dort wendete sich das Blatt. Die Richter entschieden: Der Mann bekommt sein Geld. Warum? Weil der sogenannte „gelbe Schein“, also die Krankschreibung, einen hohen Beweiswert hat – und dieser hier nicht ausreichend widerlegt wurde.

Misstrauen reicht nicht – der Arbeitgeber muss mehr liefern

Zwar ist es richtig: Arbeitgeber dürfen in bestimmten Fällen zweifeln, ob eine Krankschreibung echt ist – gerade wenn sie „auffällig passend“ zur Kündigung oder zum Urlaubsbeginn ausgestellt wird. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der Beweiswert eines Attests erschüttert werden, etwa wenn AU und Kündigung am selben Tag eingereicht werden oder die Krankschreibung exakt bis zum letzten Arbeitstag läuft.

Genau das war hier der Fall: Die AU endete am Tag vor dem Resturlaub. Der Arbeitgeber vermutete eine taktische Krankschreibung, um die Kündigungsfrist bequem zu überbrücken. Doch: Vermutungen ersetzen keinen Beweis. Und genau hier scheiterte der Arbeitgeber. Denn das LAG ließ die Ärztin des Mannes aussagen – und die räumte sämtliche Zweifel aus.

Die Ärztin überzeugte – Krankschreibung war nachvollziehbar

Laut Aussage der Ärztin litt der Mann tatsächlich unter Spannungskopfschmerzen – eine Diagnose, die schwer messbar ist, aber real existiert. Der Kläger war zuvor bereits mehrfach in der Praxis mit ähnlichen Beschwerden gewesen. Und: Die Entscheidung über die zweiwöchige Krankschreibung habe sie selbst getroffen, nicht der Patient. Für sie sei so ein Zeitraum bei starker psychischer Belastung völlig normal – gerade wenn der Stress im Job über längere Zeit hoch war, wie bei Kündigung und Konflikten.

Ob der gelbe Schein nun an einem Freitag oder Dienstag endet, sei medizinisch völlig egal, sagte die Ärztin. Auch Richter Olaf Klein sah nach der Vernehmung keine Anzeichen dafür, dass hier absichtlich „getrickst“ wurde. Der Beweiswert der AU blieb bestehen – der Arbeitgeber musste zahlen.

Misstrauen ist erlaubt – aber reicht eben nicht

Wer ernsthaft die Krankschreibung eines Mitarbeiters anzweifeln will, muss mehr liefern als bloße Verdächtigungen. Ärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen für bequeme Kündigungen – und das ist auch gut so. Spannend bleibt die Frage: Wie viele ähnlich gelagerte Fälle scheitern, weil niemand den Mut hat, vor Gericht zu gehen? Der gelbe Schein ist kein Freifahrtschein – aber auch kein Spielball für Vermutungen.

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