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Arbeitswelt

Kein Genderstern, kein Job? Bundesamt feuert Mitarbeiterin – doch die wehrt sich

4. Feb 20262 Min. Lesezeit

Wenn Sprache zur Sollbruchstelle wird

Was passiert, wenn eine Bundesbehörde auf gendergerechte Sprache besteht – und eine langjährige Mitarbeiterin sich genau dagegen ausspricht? Wie die Bild Zeitung berichtet, läuft in Hamburg aktuell ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und einer ihrer Angestellten. Der Grund: ein internes Dokument, in dem die Frau bewusst nicht gegendert hat.

Aus ein paar fehlenden Sonderzeichen wurde schnell ein handfester Konflikt. Es folgten schriftliche Abmahnungen und letztendlich die Kündigung. Doch die Betroffene wollte das nicht hinnehmen – und klagte gegen ihren Rausschmiss. Mit Erfolg, zumindest vorerst.

Strahlenschutz ohne Gendersternchen

Konkret geht es um eine Anweisung zum Strahlenschutz, die die Mitarbeiterin im Rahmen ihrer Arbeit verfasste. Sie nutzte dabei klassische Berufsbezeichnungen wie „Strahlenschutzbeauftragter“ oder „ermächtigter Arzt“ – Begriffe, die ihrer Meinung nach klar, juristisch belastbar und sachlich richtig seien. Ihre Begründung: In sicherheitskritischen Bereichen dürfe Sprache nicht verwässern oder unpräzise sein. „Es geht um Funktionen, nicht um Geschlechter“, sagte sie gegenüber der Presse .

Das Amt sah das anders. Gendergerechte Formulierungen seien seit Langem Teil des internen Sprachleitfadens. Wer sich dem verweigere, verstoße gegen interne Standards. Zwei Abmahnungen später folgte die Kündigung.

Arbeitsgericht gibt der Frau Recht – vorerst

Im Juli 2025 stellte das Arbeitsgericht Hamburg jedoch fest: Weder die Abmahnungen noch die Kündigung waren rechtlich haltbar. Die Richter betonten, dass es keine gesetzliche Pflicht gebe, interne Texte in gegenderter Sprache zu verfassen. Solange ein Dokument inhaltlich korrekt und fachlich verständlich sei, müsse das ausreichen.

Ein Etappensieg für die Klägerin – aber noch kein endgültiger Abschluss. Denn das BSH hat Berufung eingelegt. Am 5. Februar 2026 wird das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall erneut aufrollen. Bis dahin ist die Kündigung ausgesetzt.

Die Behörde selbst hält sich bedeckt. Aus Datenschutzgründen, so heißt es, wolle man sich nicht zu Personalangelegenheiten äußern. Offiziell ist die Frau also noch Teil des Hauses – ob sie je an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, ist offen.

Recht 24/7 meint:

Man kann sich darüber streiten, ob Gendern sinnvoll, notwendig oder übertrieben ist. Aber wer bei einem simplen Dokument gleich mit Kündigung reagiert, hat das Maß verloren. Es ist ein gefährliches Signal, wenn aus Sprache plötzlich ein politischer Gehorsamstest wird. Amtssprache muss präzise sein – aber sie darf auch Platz für  Meinungsfreiheit lassen. Wer Vielfalt fordert, sollte sie auch aushalten können. Auch ohne Genderstern.

Quelle: bild.de

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