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Arbeitswelt

Krankmeldung per Klick – und plötzlich den Job los? Dieses Urteil sorgt für Aufsehen

10. Mär 20263 Min. Lesezeit

Bild: Impact Photography/shutterstock.com

Ein paar Klicks am Smartphone, ein kurzer Fragebogen – und schon liegt die Krankschreibung im E-Mail-Postfach. Für viele Arbeitnehmer klingt das nach einer bequemen Lösung. Doch ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt: Genau dieser Weg kann gefährlich werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die fristlose Kündigung.

Laut dem Magazin TECHBOOK bestätigte das Gericht die Entlassung eines Mitarbeiters, der eine Online-Krankschreibung eingereicht hatte, obwohl er nie mit einem Arzt gesprochen oder ihn gesehen hatte (Az.: 14 SLa 145/25). Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal in einer Zeit, in der digitale Gesundheitsdienste immer populärer werden.

Der schnelle Online-Schein – bequem, aber riskant

Immer mehr Plattformen im Internet bieten Krankschreibungen an, die angeblich in wenigen Minuten erstellt werden können. Der Ablauf ist simpel: Symptome anklicken, Fragen beantworten, Formular abschicken – und kurz darauf folgt das Attest.

Für Arbeitnehmer wirkt das wie eine moderne Alternative zum Arztbesuch. Kein Wartezimmer, kein Termin, kein Zeitverlust. Genau diese Bequemlichkeit kann jedoch zum Problem werden.

Denn nicht jede digitale Krankschreibung erfüllt die Voraussetzungen, die Arbeitgeber und Gerichte erwarten. Entscheidend ist nicht, ob der Schein online erstellt wurde – sondern ob tatsächlich ein Arzt eingebunden war.

Der konkrete Fall vor Gericht

Im Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte ein Arbeitnehmer ein Attest vorgelegt, das ausschließlich auf einem ausgefüllten Online-Fragebogen beruhte. Es gab weder ein Telefonat noch eine Videosprechstunde mit einem Arzt.

Trotzdem sah das Dokument wie eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Für den Arbeitgeber entstand dadurch der Eindruck, eine medizinische Untersuchung habe stattgefunden.

Das Gericht bewertete dieses Vorgehen deutlich kritisch. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Arbeitnehmer „bewusst wahrheitswidrig vorgegeben“ habe, ärztlich untersucht worden zu sein.

Damit sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber massiv beschädigt worden. Gerade bei Krankmeldungen müsse sich ein Unternehmen darauf verlassen können, dass die Angaben korrekt sind.

Warum eine Kündigung ohne Vorwarnung möglich war

Normalerweise erfolgt bei Problemen im Arbeitsverhältnis zunächst eine Abmahnung. In diesem Fall sah das Gericht jedoch keinen Anlass dafür.

Der Grund: Der Vertrauensbruch sei so schwerwiegend gewesen, dass bereits ein einmaliger Vorfall ausreiche, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Arbeitgeber hätten keine Möglichkeit, medizinische Details zu überprüfen. Sie seien daher darauf angewiesen, dass Atteste korrekt zustande kommen. Wird dieser Eindruck gezielt falsch vermittelt, kann das gravierende Folgen haben.

Digitale Krankschreibung bleibt erlaubt – aber mit klarer Grenze

Das Urteil bedeutet nicht, dass Online-Krankschreibungen grundsätzlich unzulässig sind. Telemedizin gehört inzwischen zum modernen Gesundheitswesen.

Entscheidend ist jedoch der echte Kontakt mit einem Arzt. Dieser kann beispielsweise über eine Videosprechstunde oder ein Telefongespräch stattfinden. Ohne diesen persönlichen Austausch fehlt die medizinische Grundlage für eine seriöse Krankschreibung.

Wer also digitale Angebote nutzt, sollte genau prüfen, wie das Attest zustande kommt.

Ein kritischer Blick auf die Entwicklung

Die Entscheidung aus Hamm zeigt vor allem eines: Die digitale Abkürzung funktioniert nicht überall. Während viele Bereiche längst online organisiert sind, bleibt bei der Krankschreibung der persönliche ärztliche Kontakt zentral.

Das wirkt fast wie ein kleiner Realitätscheck für die Plattform-Ökonomie. Gesundheit ist eben kein Online-Produkt, das man per Formular bestellen kann. Wer versucht, Krankheit zu automatisieren, landet schneller vor arbeitsrechtlichen Problemen, als ihm lieb sein dürfte.

Quelle: techbook.de

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