Online-Kanzlei seit 2003

24/7 Erreichbarkeit

Zufriedenheits-Garantie

Über 60.000 Mandanten vertrauen uns

Recht 24/7
Zurück zur Übersicht
Rechtliches

Stichtag 31.12.: So rettest du deinen Resturlaub ins neue Jahr

30. Mai 20222 Min. Lesezeit

Übrig gebliebene Urlaubstage am Jahresende sind eigentlich ein Grund zur Freude. Doch sie können auch für Ärger sorgen. Dann nämlich, wenn eine Übernahme ins neue Jahr nicht möglich ist.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das gilt nicht nur beim Kauf von Weihnachtsgeschenken, sondern erlebt auch so mancher Arbeitnehmer mit seiner Ferienplanung. Der Grund: Bis zum Jahresende aufgesparte Urlaubstage – beispielsweise, um rund um den Jahreswechsel und danach frei zu machen – können gem. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) verfallen. Darin heißt es: „Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“

Kein Verfall ohne Hinweis vom Chef

Nach EU-Recht dürfen nicht genommene Urlaubstage jedoch nicht automatisch verfallen. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2018 nimmt der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber in die Pflicht. Sie müssen betroffene Mitarbeiter förmlich und rechtzeitig dazu auffordern, ihren Urlaub einzureichen. Ferner müssen sie explizit darauf hinweisen, dass dieser ansonsten verfallen wird. Für weitere Informationen: Das EuGH-Urteil im Volltext (Az.: Az. C-619/16).

Übertragung ausnahmsweise möglich

In Einzelfällen können Arbeitnehmer nicht genommene Urlaubstage automatisch mit ins neue Jahr nehmen. Beispielsweise, wenn der Urlaub aufgrund von Großaufträgen oder einem besonders hohen Krankheitsaufkommen unter der Belegschaft nicht genommen werden konnte. Auch, wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit) keinen Urlaub antreten konnte, wird dieser automatisch ins neue Jahr übertragen. In den genannten Fällen muss der Urlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Gut zu wissen: Die Verschiebung des Resturlaubs ins nächste Jahr erfolgt automatisch. Ein entsprechender Antrag beim Vorgesetzten ist nicht erforderlich.

Sonderregelungen beachten!

Zwar schränkt das Urlaubsgesetz eine Mitnahme von Urlaubstagen ins Folgejahr ein, allerdings können Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen enthalten. Nicht selten fallen diese zugunsten des Arbeitnehmers aus. Wer sich am Jahresende also mit nicht genommenen Urlaubstagen konfrontiert sieht, sollte zunächst das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. Häufig lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, die beide Seiten zufrieden stellt.

Dein Arbeitgeber verweigert die Verschiebung des Resturlaubs ins Folgejahr, obwohl du gute Gründe dafür hast? Recht 24/7 hilft dir weiter.

Anwaltsberatung

119,00 EURO – Bearbeitung in 24h

Wir prüfen deinen Urlaubsanspruch, beraten dich über das weitere Vorgehen und übernehmen die schriftliche Korrespondenz mit deinem Chef.

Du hast eine konkrete Rechtsfrage?

Unsere Anwälte beraten Dich online zum Festpreis - schnell, verständlich und ohne Kanzleitermin.

Jetzt loslegen

Dein Fall beginnt hier.

Persönliche Beratung
Direkt vom Anwalt

Transparente Festpreise
ohne Überraschungen.

Antwort innerhalb
von 24 Stunden

Sicher abgesichert
bis zu 2.5 Mio. €

Keine Legal-Floskeln, sondern klare Antworten.

Der Newsletter von Recht 24/7: Fristen, Urteile und Tipps für Gründer und Mandanten. Einmal im Monat.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Abmeldung jederzeit möglich.

Trusted Shops
Trusted Shops

4.89/5

| 677 Bewertungen

Verifizierter Mandant · Vertragscheck · April 2026

Sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!: Die schnelle und professionelle Bewertung und Einschätzung meines Vertrages hat mir geholfen, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Rundum sehr schnell, sehr gründlich, sehr professionell!

Verifizierter Mandant · Vertragsprüfung Wohnungskauf · Februar 2026

Die Erwartungen wurden übertroffen!: Ich war anfangs skeptisch, ob der Online-Service einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt gerecht werden würde. Doch Recht 24/7 hat meine Erwartungen übertroffen. Hochqualifizierte Mitarbeiter, schnelle Reaktionszeiten.

Verifizierter Mandant · Anwaltsberatung · Juni 2026

Super Erfahrung, die Bearbeitung erfolgt in echt unschlagbarer Zeit. Bei mir bei zwei Aufträgen bereits in unter 24 h und das zu einem im Marktvergleich komplett ungeschlagenen Preis.

Verifizierter Mandant · GmbH-Liquidation · Januar 2026

Unterstützung bei der Liquidation einer GmbH: Die Rückmeldungen erfolgten stets sehr zeitnah, meine Fragen wurden klar und verständlich beantwortet. Meine Erwartungen wurden nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen.